Schweizer Rechtskommission will keinen Lauschangriff
Die Rechtskommission des Nationalrates spricht sich gegen die geplante Verschärfung eines Gesetzes zur inneren Sicherheit aus. Sie wies die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) an die Regierung zurück. Sie hätte es Ermittlern erlaubt, auch ausserhalb eines Strafverfahrens und ohne richterliche Anordnung Telefone, E-Mails und den Postverkehr zu überwachen. Auch der Einsatz von Trojanern zur Fernkontrolle wäre im Falle einer konkreten Gefahr erlaubt gewesen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das geltende Strafrecht den Ermittlern bereits genügend Spielraum biete und die Privatsphäre Einzelner nicht zu sehr beeinträchtigt werden sollte. Sie sprach sich mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Mehrheit der Kommission ist zudem der Meinung, dass die Vorlage in verschiedenen Punkten überarbeitet werden muss.
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