Ständerat liberalisiert Letzte Meile mit Siebenmeilenstiefeln
Ständerat will sofortige Öffnung der Letzten Meile
Gestern hat der Ständerat mit einer deutlichen Mehrheit der Empfehlung seiner Kommission für Fernmeldewesen zugestimmt. Diese hatte Mitte Mai entschieden, dass der Bitstrom-Zugang sofort liberalisiert werden sollte.
So ging es in der gestrigen Debatte nicht mehr wie beim Nationalrat im Herbst darum, ob die Letzte Meile überhaupt geöffnet werden sollte, sondern wie weit die Liberalisierung gehen soll. Der Ständerat entschied sich nun für eine ziemlich weit reichende Lösung: Demnach muss nicht nur Swisscom ihre Zugänge öffnen, sondern sämtliche "marktbeherrschende Anbieter" unabhängig von der Technologie. Somit könnten in Zukunft auch Glasfaserleitungen, Fernsehkabelnetze oder drahtlose Netze von der Regulierung betroffen sein. Allerdings blieb in der Debatte die Definition von marktbeherrschend unklar.
Nach drei Jahren soll das Recht auf schnellen Bitstream-Zugang mit Auflagen verbunden werden. Die grossen Anbieter müssen in eine eigene Infrastruktur investieren und flächendeckend in allen Landesteilen auftreten. So sollen "Trittbrettfahrer" verhindert werden und es soll sichergestellt werden, dass auch Randregionen abgedeckt werden.
Aufgrund der grossen Differenz zwischen dem jetzigen Beschluss und dem des Nationalrates im Herbst geht die Vorlage nun zurück an den Nationalrat und wird voraussichtlich im September 2005 beraten. Damit wird ein Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes realistisch erst im Lauf des nächsten Jahres möglich.
So ging es in der gestrigen Debatte nicht mehr wie beim Nationalrat im Herbst darum, ob die Letzte Meile überhaupt geöffnet werden sollte, sondern wie weit die Liberalisierung gehen soll. Der Ständerat entschied sich nun für eine ziemlich weit reichende Lösung: Demnach muss nicht nur Swisscom ihre Zugänge öffnen, sondern sämtliche "marktbeherrschende Anbieter" unabhängig von der Technologie. Somit könnten in Zukunft auch Glasfaserleitungen, Fernsehkabelnetze oder drahtlose Netze von der Regulierung betroffen sein. Allerdings blieb in der Debatte die Definition von marktbeherrschend unklar.
Nach drei Jahren soll das Recht auf schnellen Bitstream-Zugang mit Auflagen verbunden werden. Die grossen Anbieter müssen in eine eigene Infrastruktur investieren und flächendeckend in allen Landesteilen auftreten. So sollen "Trittbrettfahrer" verhindert werden und es soll sichergestellt werden, dass auch Randregionen abgedeckt werden.
Aufgrund der grossen Differenz zwischen dem jetzigen Beschluss und dem des Nationalrates im Herbst geht die Vorlage nun zurück an den Nationalrat und wird voraussichtlich im September 2005 beraten. Damit wird ein Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes realistisch erst im Lauf des nächsten Jahres möglich.
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