Streaming-Gebühren: Bakom widerspricht Billag

Uhr | Aktualisiert
Computer sind nicht gemeinhin TV-gebührenpflichtig. Die Pflicht besteht nur, wenn ADSL-TV im Abonnement konsumiert wird, informiert das Bundesamt für Kommunikation. Dieses Kriterium wurde von Billag in ihrem Flugblatt an die Öffentlichkeit schlicht unterschlagen. Für den Radioempfang hingegen reicht tatsächlich ein Mediaplayer mit Breitbandanschluss, um die Bestimmungen zu erfüllen. Anfang Jahr informierte Billag, die Schweizer Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren in einer breiten Kampagne die Öffentlichkeit, das das Anhören von Radio- und das Ansehen von TV-Programmen über den Computer generell gebührenpflichtig sei (der NetzwocheTicker berichtete).