Swisscom reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

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Am 2. Oktober 2000 hat die Kommunikationskommission (ComCom) Interkonnektionsbedingungen für Swisscom-Mietleitungen verfügt. Am 3. Oktober hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren zwischen Commcare und Swisscom entschieden, dass auch Mietleitungen dem Interkonnektionsregime unterstehen. Swisscom wurde verpflichtet, die Preise für Mietleitungen je nach Gebiet zwischen 14 und 63 Prozent zu senken. Swisscom bestreitet hingegen, dass Mietleitungen unter die Interkonnektion fallen und wendet sich gegen die willkürliche Preisfestlegung in einem Wettbewerbsumfeld. Die aktuellen Swisscom-Mietleitungspreise seien kompetitiv und lägen im europäischen Mittel, schreibt die Swisscom in einer Medienmitteilung. Aus den genannten Gründen ficht Swisscom die Verfügung beim Bundesgericht an. Schon heute sei Swisscom mit ihrer flächendeckenden Telecom-Infrastruktur einem starken Wettbewerb ausgesetzt, insbesondere durch Kabelnetz- (CATV) und Stadtnetzbetreiber. Dieser Wettbewerb werde durch den Auftritt von weiteren Anbietern alternativer Infrastrukturen (z.B. Wireless Local Loop) noch intensiviert. Die Verfügung der ComCom berücksichtige zudem die aktuellen Swisscom-Preise nur ungenügend, beziehe sie sich doch auf die Preise von 1998, klagt Swisscom.