SwissICT äussert sich zu Domain-Vorschriften

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Der Verband SwissICT hat zur Vernehmlassung des BAKOM zum Vorentwurf der technischen und administrativen Vorschriften für die Zuteilung und Verwaltung der .ch-Domains Stellung genommen und die Vorschriften grundsätzlich begrüsst, da diese zu einer erhöhten Rechtssicherheit beitragen würden. Kritisiert wird unter anderem die im Vorentwurf vorgeschlagene Beschränkung der Domain-Namen auf maximal 24 Zeichen. Schon viele Ortsnamen hätten über 20 Buchstaben, weshalb die Anzahl der zulässigen Zeichen zu erhöhen sei. Skeptisch äusserte sich SwissICT vor allem über die Durchsetzbarkeit des Prinzips first come first serve (2.4.) bei den Gemeindenamen, die auch von Firmen oder Privatpersonen reserviert werden können, wenn sie einen Bezug zu diesem Namen nachweisen können. Da die bisherigen Urteile bei allfälligen Streitigkeiten meist den Gemeinden den Vorzug gegeben hätten, könnte man laut SwissICT die betreffenden Namen nur noch öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuteilen. Dadurch würde es kleineren Gemeinden ohne Webauftritt in Zukunft auch erspart, den Rechtsweg beschreiten zu müssen.