Teilrevision des Datenschutzgesetzes

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Der Bundesrat hat beschlossen, das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz zu eröffnen. Die Revision zielt auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Daten ab. Sie führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die betreffende Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden. Bei weniger heiklen Personendaten muss die Beschaffung mindestens erkennbar sein. Die Meldepflicht bei einer Bekanntgabe von Daten ins Ausland wird durch die Sorgfaltspflicht ersetzt. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane soll die Revision die Voraussetzung, dass eine formellgesetzliche Grundlage bestehen muss, lockern. Damit wird den Schwierigkeiten Rechnung getragen, die der Aufbau von eidgenössischen Datenbanken mit Online-Zugang mit sich bringt. Mit Bewilligung des Bundesrates können solche Bearbeitungen während einer begrenzten Pilotphase bereits vor Inkraftreten einer formellgesetzlichen Grundlage getestet werden. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Dezember 2001.