Unisys verliert im Fall Insieme in einem Zwischenurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht
In einem Zwischenurteil vom 30. Januar hat das Bundesverwaltungsgericht das Gesuch durch Unisys um eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Im August hatte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Teil des Finanzdepartements, entschieden, die Zusammenarbeit mit Unisys beim IT-Projekt Insieme zu beenden, unter anderem weil in den 16 Monaten seit der Projektvergabe kein Beschaffungsvertrag geschlossen werden konnte. Mit Insieme wollte die eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die IT vollständig erneuern. Unisys legte darauf beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entzug ein. Mit einem Gesuch auf aufschiebende Wirkung wollte Unisys vor allem verhindern, dass der Bund das Projekt teilweise oder ganz neu ausschreiben kann.
Das BBL argumentierte gegenüber dem Gericht unter anderem, dass „ein erhebliches öffentliches Interesse“ daran bestehe, dass der Bund das Projekt möglichst rasch wieder ausschreiben könne. Mit jedem weiteren Tag, der bis zur künftigen Projektrealisierung vergehe, verliere die öffentliche Hand Geld.
Wie das Bundesverwaltungsgericht begründet, wird bei dem Stattgeben einer aufschiebenden Wirkung unter anderem untersucht, ob der Beschwerde Erfolgschancen zugesprochen werden und wie gross das öffentliche Interesse der Auftraggeberin ist. Angesichts der enormen Bedeutung des Beschaffungsvorhabens sei mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese zu Ungunsten der Beschwerdeführerin ausfallen könnte, schreibt das Bundesverwaltungsgericht im Zwischenurteil. „Das öffentliche Interesse an einer sofortiger Vollstreckbarkeit der angefochtenen Verfügungen besteht vorliegend in einer raschen und neuen, den geänderten Umständen angepassten Ausschreibung. Allfällig in Kauf zu nehmende zeitliche Verzögerungen in der Durchführung des neuen Vergabeverfahrens wären mit erheblichen Kosten bzw. Verlusten verbunden. Die Vergabestelle rechnet diesbezüglich mit einem jährlichen Verlust von rund 150 Millionen Franken bis zum Jahr 2009 und danach mit rund 200 Millionen Franken, was angesichts der Tragweite des in Aussicht gestellten Projekts als glaubwürdig erscheint“, heisst es weiter.
Zugesprochen hat das Bundesverwaltungsgericht Unisys den Antrag, bessere Einsicht in die Akten der Vergabestelle (BBL) zu erhalten.
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