URG-Revision: Kopierschutzknacken für Eigengebrauch erlaubt

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Der Schweizer Ständerat hat die Regierungsvorlagen zur Urheberrechtsrevision mit kleinen Änderungen gemäss Empfehlung seiner „Kommission für Rechtsfragen“ am Dienstagabend befürwortet. Die neue Regelung enthält zum einen wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten. Zum anderen schloss sich die kleine Kammer dem Vorstoss des Schweizer Bundesrates an, wonach das Kopierschutzknacken für den Eigengebrauch erlaubt werden soll. Auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Internet soll zulässig bleiben.
Sollte der Entwurf nun auch vom Nationalrat gutgeheissen werden, käme es zu einer liberalen Sanktionierung technischer Einschränkungen für digitale Inhalte. Damit würde man auch den Ansprüchen der verschiedenen Organisationen gerecht (Netzwocheticker vom 19.12.) werden, die im Vorfeld der Gesetzesrevision mit der Bitte um eine Liberalisierung der Schutzmassnahmen an den Ständerat appelliert hatten.