Härtere Gangart

Urheberrecht schützen - Downloadseiten sperren?

Uhr | Aktualisiert

Um das Urheberrecht im Internet zu schützen schlägt eine Arbeitsgruppe rund um Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Sperrung von Downloadseiten vor. Zudem sollen Nutzer durch Hinweise der Provider verwarnt werden.

Das Internet stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Zwar ist das Herunterladen von Filmen und Musik in der Schweiz legal, Künstler und Produzenten verdienen dabei aber nichts. Dem wollen der Bund und die Inhaber von Urheberrechten nun entgegenwirken, wie die NZZ berichtet. Eine von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe aus Künstlern, Produzenten, Nutzern, Konsumenten und Verwaltung hat in einem Zwischenbericht erstmals konkrete Empfehlungen zu diesem Thema gegeben.

Warnhinweise durch Provider

Die Arbeitsgruppe nennt drei konkrete Vorschläge, wie das Urheberrecht im Internet besser geschützt werden kann. Zum einen sollen Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in "schwerwiegender Weise" Urheberrechte verletzen, durch Warnhinweise von den Providern ermahnt werden. Im Wiederholungsfalle soll dann auch eine Zivil- oder strafrechtliche Verfolgung drohen. Dabei ist aber noch unklar, was "schwerwiegend" konkret heissen soll.

Download-Seiten sperren

Ausserdem sollen Portale mit Sitz in der Schweiz, die urheberrechltich geschütztes Material illegal anbieten, dieses auf Anzeige hin löschen müssen. Die dritte Forderung betrifft Provider, die den Gang ins Internet ermöglichen. Ähnlich wie es bei kinderpornografischen Inhalten bereits der Fall ist, sollen diese auf Anweisung der eidgenössischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) den Zugang zu "offensichtlich illegalen Quellen" sperren.

Finanzierbarkeit noch unklar

Dazu müsste die Kobik allerdings um mehrere Stellen aufgestockt werden. Eine Alternative wäre laut der Arbeitsgruppe die Schaffung einer neuen Behörde nach dem Vorbild der Kobik. Ausserdem wären neue Gesetze nötig, um die Vorschläge umzusetzen. Die Verhältnismässigkeit und Finanzierbarkeit dieser Massnahmen seien noch zu prüfen.