Verband der Musikwirtschaft leitet Verfahren gegen Schweizer Raubkopierer ein

Uhr | Aktualisiert
Der Verband der Schweizer Musikwirtschaft (IFPI) leitet zivilrechtliche und in besonders schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren gegen Raubkopierer ein in der Schweiz ein. Bisher konzentrierte sich die IFPI Schweiz auf die professionellen und semiprofessionellen Raubkopierer. Diese Aktivitäten werden jetzt auch auf private Raubkopierer ausgeweitet. Die Aktion „Game Over“ richtet sich in der Startphase gegen Raubkopierer, die viele Musikfiles im Internet verbreiten. Beat Högger von der IFPI Schweiz: „Es geht dabei vorwiegend um erwachsene, berufstätige Menschen, die sich Musik leisten können und nicht um ein paar Kids.“
Um die Raubkopierer auf frischer Tat zu ertappen, protokollieren die Fahnder den illegalen Download. Mit der dabei erfassten IP-Adresse lässt sich der Internet Service Provider des Ertappten ermitteln. Die IFPI will die Provider dazu anhalten, entweder die Kundendaten preiszugeben, oder - bei Datenschutzbedenken - dem entsprechenden User eine Nachricht zukommen zu lassen, er möge sich doch mit der IFPI in Verbindung setzen. Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren in der Schweiz mehr als 25 Millionen Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Millionen Franken.