Verfügung gegen Switch aufgehoben
Das Handelsgericht Zürich hat eine superprovisorische Massnahme gegen Switch mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie das Unternehmen meldet. Hintergrund war der im letzten Jahr erfolgte Einstieg von Switch in den Markt für Domain- und Hostingdienstleistungen via der neu gegründeten Tochtergesellschaft Switchplus. Begründet wurde dieser Schritt mit dem 2015 auslaufenden Konzessionsvertrag mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Zehn namhafte Hostingbetreiber befürchteten damals, dass Switch mit Geldern aus dem staatlichen Bereich mit privaten Unternehmen konkurrieren könnte. Zudem schaltete Switch auf der eigenen Webpage dominant Werbung für die eigene Tochter.
In Folge hatte sich die Simsa angeboten, die streitenden Parteien an einem runden Tisch zusammen zu bringen. Doch es folgte die definitive Absage von Switch, sich mit den Providern zu einigen, unmittelbar gefolgt vom Gerichtsgang der Provider. Das Handelsgericht Zürich befand dann, dass Switch ihre Marktmacht als alleinige Registerbetreiberin für Domain-Namen in der Schweiz und in Liechtenstein (.ch und .li) zugunsten der Tochtergesellschaft Switchplus missbraucht hatte und ordnete entsprechende Korrekturen auf der Webseite an.
Nachdem Switch im letzten November die Aufhebung einer superprovisorische Verfügung gelang, die es dem Unternehmen verbot, die Tochterfirma Switchplus als einzigen Wholesalepartner auf der Hompepage aufzuführen, machte das Kassationsgericht dies wieder rückgängig. Damit war die superprovisorische Verfügung wieder gültig und der Fall wanderte zurück ans Handelsgericht. Diese erwies sich nun als haltlos und wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Auf Anfrage erhielt der Netzticker bisher keine Auskunft über das weitere Vorgehen seitens der Provider.

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