Verlinkungsverbot in Dänemark

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Im Link-Streit zwischen dem dänischen Zeitungsverlegerverband DNPO und dem Kopenhagener Newsdienst Newsbooster.com hat ein dänisches Gericht dem Internet-Nachrichtendienst verboten, direkte Links auf die Onlinenachrichten von dänischen Zeitungen herzustellen. Wie die deutsche Netzeitung analysiert, könnte die Entscheidung von historischer Tragweite sein. Denn Hyperlinks, also jene Netzverknüpfungen, die den Charakter des World Wide Web seit seinen Anfängen prägen, galten bislang als frei verwendbare Standardtechnologie. Jeder durfte jeden verlinken, die legalistisch erforderliche Quellenangabe erfolgte mitunter durch den Link selbst. Beim Streit unter den dänischen Medien geht es um folgendes Problem. Newsbooster verwendet so genannte Deep Links. Diese umschiffen die mit viel Werbung bepackten Titelseiten der Zeitungen und steuern direkt zur entsprechenden Meldung. Dass Newsbooster als kostenpflichtiger Service auch noch Geld mit seinem Dienst verdient, erscheint der DNPO als besonders stossen. Der Richter hat der DNPO nun recht gegeben, die Links würden das Copyright verletzen. Damit stellt sich ein grundsätzliches Problem. Denn die Technik von Suchmaschinen basiert auf vergleichbaren Verlinkungssystemen. Auch hier werden Treffer innerhalb von Websites gefunden und weitergereicht, ohne dass ein Anwender zuerst eine Homepage ansteuern muss. Der dänische Zeitungsverlegerverband betont zwar, dass er nicht Suchmaschinen treffen wolle. Nur wer wie Newsbooster systematisch und gegen Geld verlinke, solle verfolgt werden. Das führt jedoch zu Rechtsunsicherheiten. Bei Newsbooster will man die Entscheidung des Richters nun studieren und dann entscheiden, ob man eine höhere Instanz anrufen will.