Angebliche Nachrichten vermeintlicher Kinder

Vorsicht vor "Hallo-Mama"-Trick per E-Mail und Whatsapp

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von Ramona Röder und cka

Mit E-Mails-Benachrichtigungen zu gefälschten Whatsapp-Nachrichten von angeblichen Kindern versuchen Betrüger derzeit, ihre Opfer auszutricksen. Schweizer Polizeien geben Tipps, wie man damit umgehen sollte.

Frontalaufnahme: Eine Person sitzt vor einer roten Wand und trägt eine weisse Pantomimenmaske. Vor ihr steht ein Laptop auf dem Tisch. (Source: Fotolia, Nutzer Tyler Olson)
Frontalaufnahme: Eine Person sitzt vor einer roten Wand und trägt eine weisse Pantomimenmaske. Vor ihr steht ein Laptop auf dem Tisch. (Source: Fotolia, Nutzer Tyler Olson)

Betrüger versuchen derzeit, Eltern zu veräppeln. Dazu versenden sie E-Mails mit vermeintlichen Whatsapp-Benachrichtigungen angeblicher Kinder. Die Cyberkriminellen geben sich als Sohn oder Tochter der angeschriebenen Person aus und fingieren eine Notsituation, wie die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit anderen Polizeien auf "Cybercrimepolice.ch" warnt. 

In der angezeigten Unterhaltung behauptet der angebliche Sohn oder die angebliche Tochter, das Handy sei kaputt und man sei vorerst nur noch über Whatsapp erreichbar. Die Betrüger versuchen Vertrauen, Mitleid und Druck aufzubauen. Letzteres tun sie, indem sie Formulierungen wie etwa "Kannst du mir bitte sofort eine Nachricht schicken" und  "Es ist wichtig" nutzen. So drängen sie darauf, dass das Opfer auf einen Link zu Whatsapp in der E-Mail klickt.

Klickt man auf den Link, fügt man die Betrüger als Kontakt hinzu und beginnt man eine Unterhaltung mit ihnen. Nun verlangen sie beispielsweise Geld oder andere Geldwerte wie Gutscheine oder Prepaid-Codes. Es kann auch vorkommen, dass die Kriminellen explizit eine Banküberweisung oder eine Zahlung über einen Zahlungsdienstleister fordern.

Die Polizei empfiehlt in solchen Fällen, den Link nicht anzuklicken und die fremde Person nicht als Kontakt hinzuzufügen. Stattdessen soll man die Angehörigen über bekannte Nummern kontaktieren. Um die Notlage zu verifizieren, solle man das Kind etwas fragen, dass nur das eigene Kind wissen könne. Die Antwort darf also nicht auf Social Media stehen. Ferner solle man kein Geld aufgrund einer Nachricht über E-Mail, Whatsapp, SMS oder andere Nachrichtendienste überweisen. Wenn Angehörige um Hilfe bitten, sollte man dies immer im direkten Gespräch tun, schreibt die Polizei. 

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte schnell die eigene Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister informieren. Eventuell lässt sich die Zahlung noch verhindern. Falls ein finanzieller Schaden entstanden ist, soll man die örtliche Kantonspolizei anrufen, einen Termin vereinbaren und Anzeige erstatten.

 

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