Weko zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat anlässlich ihrer Jahrespressekonferenz bekannt gegeben, dass sie gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Swisscom Mobile Beschwerde beim Bundesgericht einreichen wird. Dieses soll entscheiden, ob die Weko gestützt auf das Kartellgesetz auch in regulierten Bereichen gegen Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen vorgehen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil den Entscheid der Weko vom Februar 2007 bis auf die Frage des Missbrauchs bestätigt. Das Verfahren sei regelkonform, das rechtliche Gehör von Swisscom nicht verletzt worden, die Marktabgrenzung richtig und Swisscom Mobile betreffend der Terminierung in ihr Mobilfunknetz tatsächlich marktbeherrschend. Zudem seien die Terminierungsgebühren von Swisscom im Markt seit Untersuchungseröffnung Ende 2002 von 33.5 auf heute 14 Rappen (bei Orange und Sunrise von 36.5 auf 17 Rappen) gesunken, womit das Ziel der Untersuchung, etwas gegen die hohen Terminierungsgebühren zu unternehmen, erreicht worden sei, heisst es in der Pressemitteilung.

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