Abstimmung vom 28. September

Darum geht es bei der Abstimmung zum E-ID-Gesetz

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von kek, watson.ch

Das Volk stimmt am 28. September 2025 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise ab. Darum geht es bei der Vorlage.

(Source: eid.admin.ch)
(Source: eid.admin.ch)

Schon wieder eine Abstimmung zur E-ID? Eine solche dürfte nämlich vielen bekannt vorkommen. Tatsächlich hat das Stimmvolk im März 2021 einen Gesetzesentwurf dazu mit 64,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Nun stimmen wir über einen neuen Vorschlag des Bundesrates ab, weil die Piratenpartei und weitere Gruppen auch gegen diesen das Referendum ergriffen haben.

Hauptunterschied zum Gesetzesentwurf von 2021 ist, dass dieses Mal die E-ID nicht von privaten Unternehmen ausgestellt werden soll, sondern vom Staat. Bei der künftigen E-ID ist die Datenspeicherung zudem dezentral ausgestaltet, was den Datenschutz sowie die Datensparsamkeit erhöht und den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten gewährleistet. Ausserdem soll eine für die E-ID erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden, mit welcher auch andere digitale Nachweise ausgestellt werden können.

Darum geht es bei der Vorlage

Die Vorlage zum E-ID Gesetz betrifft die Einführung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Es geht darum, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität digital sicher nachweisen können, um Zugang zu Dienstleistungen zu erhalten. Die Vorlage wird am 28. September vom Schweizer Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.

Auch bei einer Annahme kann das E-ID-Gesetz gemäss Mitteilung des Bundes frühestens im dritten Quartal 2026 in Kraft gesetzt werden.

So funktioniert die E-ID

Die E-ID soll von allen Personen bezogen werden können, die eine Identitätskarte, Reisepass oder einen hier ausgestellten Ausländerausweis besitzen.

Um sich digital ausweisen zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer eine App auf ihr Smartphone laden und ihren Schweizer Ausweis mit der Kamera scannen. Danach muss ein Selfie hochgeladen werden. Schlussendlich prüft das Bundesamt für Polizei die Angaben. Wenn alles abgeschlossen ist, ist die E-ID mit der App auf dem Smartphone gespeichert.

Die Nutzung einer E-ID ist freiwillig und kostenlos. Sämtliche Dienstleistungen der Behörden, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, würden weiterhin auch in einem analogen Prozess – sprich am Schalter – angeboten. Auch in der physischen Welt, etwa beim Alkoholkauf im Supermarkt, soll die E-ID zum Einsatz kommen. Durch das Scannen eines QR-Codes kann das Alter nachgewiesen werden.

Das sagen die Befürworter

Fast alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind parteiübergreifend dafür. Die gesetzliche Grundlage für das Projekt werde von allen Fraktionen der Bundesversammlung nahezu einstimmig unterstützt.

Die Befürworter argumentieren, dass es zwar bereits privatwirtschaftliche Anwendungen zur rechtssicheren digitalen Identifizierung gibt, die für viele geschäftliche Belange wichtig sind. Für eine breite Akzeptanz eines digitalen Ausweises brauche es jedoch den Staat.

Ein Foto von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

Elisabeth Baume-Schneider betonte, die E-ID solle vom Staat herausgegeben werden. (Source: Bundeskanzlei / Béatrice Devènes)

Die Allianz für die e-ID ist der Meinung, mit der E-ID könne jede Person, die das möchte, "sich in Zukunft sicher und einfach digital ausweisen". Dies ginge schnell und unkompliziert. Mit der freiwilligen e-ID seien alle Kritikpunkte an der ersten Vorlage, über die 2021 abgestimmt wurde, ausgeräumt, heisst es weiter.

Die Vorlage berücksichtige zudem Sicherheits- und Datenschutzbedenken. Bei der Nutzung sollen möglichst wenig Daten übermittelt werden. Gemäss Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), spielen private Firmen zudem bei der Herausgabe der E-ID keine Rolle.

Mit der E-ID würden viele Alltagssituationen der Bevölkerung erheblich vereinfacht, indem Behördengänge online erledigt werden können. Dazu gehören der Bezug eines Betreibungsregisterauszugs oder eines Altersnachweises sowie die Speicherung der Wohnsitzbestätigung.

Andere mögliche Anwendungen sind das Ausstellen von Diplomen durch Bildungsinstitutionen, Konzerttickets und Mitgliederausweise und der Abschluss von Handyverträgen.

Argumente für das E-ID-Gesetz:

  • Die E-ID soll vom Staat herausgegeben werden und für die Bürgerinnen und Bürger gratis sein.
  • Weniger Bürokratie: Einfacher und barrierefreier Zugang zu Behördenleistungen.
  • Durchgängige und sichere digitale Prozesse zwischen Unternehmen, Kunden und Behörden.
  • Alle Kritikpunkte von der Volksabstimmung 2021 seien ausgeräumt, die E-ID sei zudem freiwillig.

Das sagen die Gegner

Gegen die Gesetzesvorlage hatten unter anderem das Komitee E-ID-Gesetz Nein, die Freunde der Verfassung, Mass-Voll und die Piratenpartei erfolgreiche das Referendum ergriffen. Auch die EDU, die Junge SVP, Aufrecht Schweiz sowie die aus der Piratenpartei hervorgegangene Gruppe Digitale Integrität Schweiz setzen sich gegen das Gesetz ein.

Die Gegner sehen die Privatsphäre als wichtigen Teil einer freien Gesellschaft. Laut ihnen sei die Volksabstimmung 2021 aus Datenschutzgründen abgelehnt worden. Die heutige Vorlage habe dieses Problem nicht gelöst.

Auch das neue Gesetz trage zur missbräuchlichen Nutzung von sensiblen Personendaten bei, so die Gegner. Die Zugriffsmöglichkeiten für private Unternehmen auf Nutzerdaten seien unverhältnismässig.

Das Referendumskomitee schreibt weiter, dass es keine echte staatliche Kontrolle gebe, da die Bundespolizei (Fedpol) die E-ID nicht ohne den Umweg über private Unternehmen ausstellen könne. Ausserdem sei die Technologie nicht transparent genug. Das Komitee beklagt die Abhängigkeit von Technologiekonzernen und die Gefahr einer digitalen Überwachung.

Eine Problematik, die sich in Zusammenhang mit der digitalen Identifizierung stellt, ist die Überidentifikation. Damit ist die Befürchtung gemeint, dass sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet vermehrt per E-ID zu erkennen geben müssen – auch bei alltäglichen Erledigungen, wo es nicht nötig wäre.

Argumente gegen das E-ID-Gesetz:

  • Keine sicheren Datenschutzstandards: Sensible Personendaten könnten missbraucht werden, beispielsweise bei der Weitergabe an private Unternehmen.
  • E-ID fördert, dass ständig und unnötig personenbezogene Daten gespeichert werden. Es müsse ein Recht auf ein Offline-Leben geben.
  • Behörden-Login für Behördengänge und bestehende Identitätskarte seien ausreichend.

 

Dieser Beitrag ist zuerst auf watson.ch erschienen

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