wikipedia.de war aufgrund richterlicher Verfügung ausser Betrieb
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.
Die Wikipedia-Rechtsanwälte haben nun mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmässigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für. Daher darf Wikimedia Deutschland seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.
Wikimedia Deutschland rechnet damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet und hofft, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.
Die Wikipedia-Rechtsanwälte haben nun mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmässigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für. Daher darf Wikimedia Deutschland seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.
Wikimedia Deutschland rechnet damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet und hofft, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.
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