y-o-u-Debakel: Think Tools einig mit Vontobel
Die Softwareschmiede Think Tools und die Bank Vontobel Group haben sich bezüglich ihres Joint Ventures, der gescheiterten Onlinebank y-o-u, geeinigt. So wird Think Tools auf einen Teil ihrer ausstehenden Forderungen, darunter eine offene Rechnung von 6,5 Millionen Franken, verzichten. Gleichzeitig übergibt Think Tools ihren Aktienanteil von 18 Prozent an der y-o-u Bank AG an die Vontobel Gruppe. Ihr Engagement an y-o-u liess sich Think Tools seinerzeit 25 Millionen Franken kosten. Der Betrag wurde bereits im Geschäftsjahr 2000 abgeschrieben. „Damit haben wir das Kapitel y-o-u endgültig abgeschlossen und können uns nun auf die Entwicklung und Vermarktung unserer führenden Knowledge Management Applikation konzentrieren“, meint Lloyd O’Conner, der seit Mitte Juni 2001 als neuer CEO von Think Tools amtet. Mit grosser Genugtuung habe man zudem das Statement der Vontobel Gruppe zur Kenntnis genommen, dass das Scheitern der y-o-u Bank in keiner Weise mit der Software von Think Tools in Zusammenhang stand. Über der derzeitige Geschäftsgang und der zukünftigen Ausrichtung von Think Tools, will das am SWX New Market kotierte Unternehmen am 21. August anlässlich einer Pressekonferenz informieren.
Gartner-Trends 2027
Gartner nennt KI-Governance und digitale Souveränität als zentrale Technologietrends
Uhr
"Nothing to see here" ... nur das Ende der Erde
Leslie Nielsen sorgt für Chaos in Mass Effect
Uhr
Lösungen für Sozialversicherungen und Gesundheitswesen
Elca übernimmt Luzerner Softwareschmiede Löwenfels
Uhr
BACS warnt
Kriminelle hacken Heimnetzwerke über veraltete Dienste
Uhr
KI in der Softwareentwicklung
Vibe Coding und der Faktor Mensch im Software-Lifecycle
Uhr
PK Softech muss warten
Update: Zürcher Pensionskasse verschiebt Softwareumstellung nach Cyberangriff
Uhr
Success Story: Swisscom
Wie die Parlamentsdienste KI sicher nutzbar machen
Uhr
"Twint Rechnung"
Twint-User können QR-Rechnungen neu per App bezahlen
Uhr
Staatsanwaltschaft zurückgepfiffen
Bundesgericht urteilt gegen Netzsperren ohne Sonderregelung
Uhr
EuGH-Gutachten
KI-Chatbots können Urheberrechte von Verlagen verletzen
Uhr