Zürcher Glasfasernetz: EWZ und Immobilienverbände einigen sich
EWZ hat zusammen mit dem Hauseigentümerverband Zürich (HEV), dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft Zürich (SVIT), dem Schweizerischen Verband für Wohnungswesen, Sektion Zürich (SVW Zürich) und der Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen (VZI) einen Mustervertrag für die Erschliessung von Liegenschaften mit Glasfasern erarbeitet. Dieser Vertrag soll sowohl den Bedürfnissen der Hauseigentümer wie den Interessen von EWZ entsprechen.
Der gemeinsam erarbeitete Mustervertrag legt im Wesentlichen fest, dass die mit dem EWZ-Zürinet erschlossenen Liegenschaften bei der Inhausverkabelung mit vier Glasfasern ausgestattet werden, anstatt nur mit einer Einzelnen, wie es EWZ angestrebt hatte. Von den vier verlegten Glasfasern steht EWZ eine Glasfaser exklusiv zur Verfügung, die übrigen drei Glasfasern können durch andere Infrastrukturbetreiber, die EWZ ein entsprechendes Gegenrecht gewähren, genutzt werden.
Der Anschluss der Liegenschaft sowie die Inhausverkabelung bis zu den Wohnungen und Büros werden durch EWZ kostenlos erstellt. Auf dem EWZ-Zürinet können Hauseigentümer und deren Mieterschaft ihren Service Provider für Dienstleistungen in den Bereichen Internet, Telefonie, TV/Radio und Mulitmedia frei wählen. In Gebäuden, die bereits voll umfänglich an das EWZ-Zürinet angeschlossen sind, wird die Inhausverkabelung bei begründetem Bedarf durch EWZ auf den neusten Stand nachgerüstet.
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