Zwei verschiedene Urteile zu Nazi-Sites

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Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfahlen stehen die Access-Provider unter juristischem Druck. Zwei weitere Provider müssen dort nämlich Nazisites sperren, wie dies von der Bezirksregierung in Düsseldorf vor einigen Monaten gefordert worden ist. Gemäss einem Bericht in heise online entschied nach Gerichten in Gelsenkirchen, Arnsberg und Düsseldorf auch das Verwaltungsgericht Aachen in der vergangenen Woche gegen den Widerspruch der Provider, die einen Aufschub der Sperrungen bis zur grundsätzlichen juristischen Entscheidung über die Sperrverfügungen verlangten. Man habe gegen die Beschwerde der Provider entschieden, da der Aufwand für die Sperrung von zwei Websites minim sei, die Frage nach allfälligen weiteren Sperrverfügungen, die zu weit grösserem Aufwand führen könnten, sei nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens. Als nächstes wird eine weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erwartet, wo sich zwei Provider gegen die Sperrverfügung gewehrt haben. Laut heise online soll schon bald das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden, ob die Sofortsperrungen haltbar sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nazi-Objekten über Yahoo! in den USA wurde auch in Frankreich ein Urteil gefällt. Die französische Justiz sprach Timothy Koogle, den früheren Chef von Yahoo! frei, da ihm weder die Rechtfertigung von Verbrechen noch die Zurschaustellung von Objekten zur Last gelegt werden können, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit glorifizierten. Wie Yahoo! mitteilte wird auch gegen das Unternehmen nicht vorgegangen, da es den Verkauf von Nazi-Artikeln über seine Sites nach der Aufforderung durch einen französischen Richter gestoppt habe. Koogle war von Auschwitz-Überlebenden und einer Organisation gegen Antisemitismus angeklagt worden.