Abacus ist "schockiert"

Verwaltungsgericht weist Abacus-Klage gegen VRSG ab

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Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat eine Klage von Abacus gegen VRSG und die Gemeinde Wittenbach abgewiesen. VRSG lobt den Entscheid, Abacus zeigt sich schockiert. Das Urteil habe "verheerende Konsequenzen" für die IT-Branche.

(Source: Pixabay / AJEL / CC0 Creative Commons)
(Source: Pixabay / AJEL / CC0 Creative Commons)

Im Mai 2015 reichte das Softwareunternehmen Abacus Beschwerde gegen das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) und die Gemeinde Wittenbach ein. Abacus forderte Einblick in die Geschäftsdetails zwischen Wittenbach und VRSG – namentlich in Leistungsverzeichnisse, Preislisten und Anhänge zu Dienstleistungsverträgen. Nun hat das Verwaltungsgericht St. Gallen die Beschwerde von Abacus abgewiesen, wie VRSG und Abacus in zwei separaten Mitteilungen schreiben.

Grundsatzentscheid für Beschaffungswesen

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes sei ein „Entscheid mit Signalwirkung“, schreibt VRSG. Das Gericht habe klargestellt, dass eine Offenlegung von Leistungsverzeichnissen und Preislisten eine Verletzung privater Interessen bedeute.

"Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht den Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse anerkannt hat", schreibt Peter Baumberger, Vorsitzender der VRSG-Geschäftsleitung, in der Mitteilung. "Das Gericht stellt mit seinem Entscheid klar, dass dieser Vertraulichkeitsschutz auch über den Abschluss eines Vergabeverfahrens hinaus bestehen bleibt."

Schock bei Abacus

"Wir sind alle ziemlich schockiert", sagt Claudio Hintermann, CEO von Abacus, im Gespräch mit der Redaktion. "Der Entscheid des Verwaltungsgerichts hat verheerende Konsequenzen nicht nur für die IT-Branche, sondern für das Beschaffungswesen insgesamt."

Fortan gebe es für St. Galler Gemeinden gar keinen Grund mehr, einen Auftrag überhaupt öffentlich auszuschreiben. Denn es sei nicht möglich, Einsicht in die geheimen Geschäfte zu erhalten. "Die Gemeinden können ab jetzt machen, was sie wollen", sagt Hintermann. Das käme einer Aushöhlung des Öffentlichkeitsgesetzes gleich.

Streit um Monopolstellung

Abacus warf VRSG wiederholt vor, ein Monopol im Kanton St. Gallen zu halten. Dieser Einschätzung widerspricht das Verwaltungsgericht nun. Die Gemeinden seien "grundsätzlich frei, ihre Software bei anderen Anbietern zu beschaffen", zitiert das VRSG das Verwaltungsgericht.

"Rechtlich gesehen mag VRSG behaupten, kein Monopol zu sein ", sagt Hintermann von Abacus. "Aber faktisch gesehen stehen wir ganz klar vor einem Monopol. Wir haben gar keine Chance, einen Auftrag von Gemeinden zu bekommen. Wenn das kein Monopol ist, was dann?"

Abacus habe noch 69 Verfahren gegen St. Galler Gemeinden offen. Wenn das VRSG kein Monopol hätte, wären so viele rechtliche Schritte gar nicht nötig, erklärt Hintermann.

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