Neue Leitlinien regeln Umgang mit digitaler Souveränität in der Bundesverwaltung
Die Bundeskanzlei hat neue Leitlinien zum Umgang mit digitaler Souveränität in der Bundesverwaltung festgelegt. Sie definieren sechs strategische Eckwerte und sollen die Handlungs- und Kontrollfähigkeit der Verwaltung im digitalen Raum stärken.
Die Bundeskanzlei hat neue Leitlinien für den Umgang mit digitaler Souveränität in der Bundesverwaltung erarbeitet und mit den Departementen abgestimmt. Sie gelten für die gesamte zentrale Bundesverwaltung und sollen ein einheitliches Verständnis und eine systematische Beurteilung digitaler Souveränität in allen relevanten Projekten sicherstellen, wie die Bundeskanzlei mitteilt. Grundlage dafür bilde der Bericht "Digitale Souveränität der Schweiz", in dem der Bundesrat digitale Souveränität als "die erforderliche Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum" definiert, um staatliche Aufgaben erfüllen zu können.
Die Bundeskanzlei hat die Leitlinien laut Mitteilung nach Beratung mit dem Digitalisierungsrat Bund erlassen. Hintergrund der neuen Vorgaben seien die mit der digitalen Transformation einhergehenden Abhängigkeiten von bestimmten Technologien und Anbietern. Ziel sei es, die Handlungs- und Kontrollfähigkeit der Bundesverwaltung im digitalen Raum zu erhalten und zu stärken. Laut Mitteilung sollen zudem Risiken frühzeitig erkannt und Spannungsfelder zwischen Zielen wie Kontrolle, Datenschutz oder Kosten abgewogen werden.
Sechs strategische Eckwerte
Wie die Bundeskanzlei schreibt, orientieren sich die Leitlinien an folgenden sechs strategischen Eckwerten, um Digitalprojekte des Bundes zu gewährleisten:
- Abhängigkeit von einzelnen Anbietern oder Technologien soll vermieden oder andernfalls kontrolliert werden.
- Die Umsetzung der digitalen Souveränität müsse effizient und ressourcenschonend erfolgen.
- Anwendungen und Infrastrukturen sollen auch bei Störungen oder Angriffen funktionsfähig bleiben oder schnell wiederhergestellt werden können.
- Datenschutz müsse gewährleistet werden, indem man Personen- und Geschäftsdaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation schützt.
- Daten, Wissen und Infrastrukturen sollen gemeinsam mit Partnern, wie etwa den Kantonen, genutzt werden.
- Die eingesetzten Prozesse und Technologien sollen einfach anwendbar sein und Skalierungsmöglichkeiten bieten.
Die Leitlinien sollen nun im nächsten Schritt in das Projektmanagement der Bundesverwaltung integriert werden.
Der Bundesrat hat übrigens seine Strategie für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung präsentiert. Dazu gehören gezielte Massnahmen und eine neue Koordination, wie Sie hier lesen können.
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