Staatspolitische Kommission drückt beim neuen Datenschutz auf die Bremse
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will die Revision des Datenschutzes in zwei Etappen aufteilen. Zunächst müsse die Anpassung an das europäische Recht erfolgen. Kritiker befürchten, dass eine Totalrevision damit auf die lange Bank geschoben wird.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat dem Vorschlag den Bundesrats zur Revision des schweizerischen Datenschutzes am 11. Januar zugestimmt. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Anpassungen in zwei Etappen durchgeführt werden, wie das Sekretariat der Kommission mitteilt. Zunächst sollen die Anpassungen an das europäische Recht auf dem Programm stehen. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll anschliessend "ohne Zeitdruck" in einer zweiten Etappe folgen.
Eine Minderheit von 8 Kommissionsmitgliedern lehnte den Ordnungsantrag zur Teilung der Vorlage ab. Während die Befürworter argumentiert hätten, dass sich die Komplexität des Geschäfts nur etappenweise bewältigen liesse, warnten die Gegner vor Mehraufwand und Rechtsunsicherheit.
EU-Recht geht vor
Die Mehrheit der Kommission habe es für dringlich erachtet, die Anpassung an das EU-Recht vorzuziehen, wie die NZZ berichtet. Dies sei notwendig, um die Mitgliedschaft im Schengen-Raum nicht zu gefährden. Die Anpassung an die europäischen Vorschriften sei "vermutlich innerhalb eines Jahres" möglich, schreibt die Zeitung.
Mit der Etappierung lasse sich Zeit gewinnen, um die eigentliche Totalrevision in einem zweiten Schritt anzugehen. "So können wir die Schengen-relevanten Forderungen rasch abhandeln und uns für die komplexe Teilrevision die nötige Zeit nehmen", zitiert die NZZ Matthias Jauslin (FDP/AG), der den Ordnungsantrag in der Kommission einreichte.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) kritisierte laut NZZ dagegen, dass die im Zuge der Digitalisierung nötigen Anpassungen des Datenschutzes durch die Teilung weiter hinausgeschoben würden.