Akkreditierungsverfahren für E-Patientendossier angepasst
Der Bundesrat hat das Akkreditierungsverfahren für das elektronische Patientendossier angepasst. Die Verordnung wurde für die Herausgeber von Identifikationsmitteln geändert.
In der Sitzung am 31. Januar hat der Bundesrat Änderungen für die Verordnung zum Akkreditierungsverfahren in Bezug auf das elektronische Patientendossier verabschiedet. Für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften ändert sich nichts, wie es in einer Mitteilung heisst.
Änderungen gibt es hingegen für Herausgeber von Identifikationsmitteln, wie etwa Chipkarten. Die Zertifizierungsstellen müssen nun für die Produktzertifizierung anerkannt sein, nicht mehr nur für die Zertifizierung von Managementsystemen.
Künftig sollen zudem ausländische Akkreditierungsstellen Zertifizierungsstellen akkreditieren können. Dadurch soll der Wettbewerb angeregt werden und auch die Kosten gesenkt werden, heisst es als Begründung weiter. Die detaillierten Anpassungen hat das BAG auf seiner Website bereitgestellt (PDF).
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