Parlament stellt sich hinter die Swisscom
Das Parlament hat das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Die beiden Räte haben Beschlüsse zur Netzneutralität, dem Umgang mit verbotener Pornografie und Roaming-Gebühren gefasst. Die Swisscom erhält keine Pflicht zur Freigabe von Teilnehmeranschlüssen für andere Anbieter.
Am Montag hat der Ständerat letzte Anpassungen zur Revision des Fernmeldegesetzes vorgenommen. Nach langem Hin und Her hat das Parlament das Gesetz nun verabschiedet. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Parlament schützt die Swisscom
Der Bundesrat sah eine Öffnung der Teilnehmeranschlüsse der Swisscom für andere Anbieter vor. Die Änderung zielte auf einen verstärkten Wettbewerb unter den Telkos in der Schweiz ab. Das Parlament hat diesen Kernartikel des Fernmeldegesetzes jedoch verworfen.
National- und Ständerat sind der Ansicht, dass der Wettbewerb in seiner jetzigen Form funktioniere. Zum Überblick über die Entwicklung soll der Bundesrat alle drei Jahre einen Bericht zur Marktlage liefern, wie das Parlament mitteilt.
Auch in der Diskussion um die Netzneutralität folgt das Parlament nicht dem Bundesrat. Dieser setzte sich für mehr Transparenz ein, National- und Ständerat stimmten jedoch für eine Verankerung der Netzneutralität im Gesetz. Mehr zu den Beschlüssen zum Thema erfahren Sie hier.
Kampf gegen verbotene Pornografie und hohe Roaming-Gebühren
Ein Streitpunkt zwischen den beiden Räten drehte sich um das Vorgehen gegen illegale Pornografie. Die beiden Kammern waren sich bereits einig, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Inhalte sperren sollen. Der Nationalrat hat sich jedoch gegen eine Meldepflicht beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) gewehrt. Letztendlich setzte sich die Forderung aber durch.
Ein weiterer Beschluss dreht sich um die Bekämpfung von hohen Roaming-Gebühren. Das Parlament folgte in diesem Punkt dem Bundesrat, der Möglichkeiten zum Vorgehen gegen unverhältnismässige Tarife erhalten soll. Das revidierte Gesetz sieht Preisobergrenzen anhand von internationalen Vereinbarungen vor. Weiter verpflichtet es Mobilfunkanbieter dazu, Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Diensten von Drittanbietern zu ermöglichen.
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