Powered by it-beschaffung.ch

Simap-Meldungen Woche 9: Zuschläge

Uhr
von Eric Belot und kfi

Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Alterszentren Stadt Zürich entscheiden sich für Zucchetti Switzerland

  • Zuschlag 1182785: Submission Kassenlösung. Publiziert am: 1. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Zucchetti Switzerland SA, Mendrisio. Preis: CHF 848'577 exkl. MwSt. Begründung: Beschaffung erfolgt für die Dienstabteilungen Alterszentren Stadt Zürich und Pflegezentren der Stadt. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen begründet sich durch die Bewertung als wirtschaftlich günstigstes Angebot bezogen auf die Erfüllung der unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden/Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie. muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Amt für Dienstleistungen und Ressourcen der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern entscheidet sich für Nexplore

  • Zuschlag 1180407: Nachfolgeauftrag: Weiterentwicklung ePlan. Publiziert am: 27. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Nexplore, Gwatt (Thun). Preis: CHF 597,395 exkl. MwSt. Begründung: Das Amt für Dienstleistungen und Ressourcen (nachfolgend "ADR") hat am 12. Dezember 2018 die Beschaffung von Dienstleistungen zur Entwicklung des Systems für die digitale Nutzungsplanung öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 1052425). Die Nexplore AG, Gwatt(Thun) hat am 22. März 2019 den Zuschlag zum Gesamtpreis von CHF 799'400 (exkl. MWSt.) erhalten. Am 17.03.2020 wurde der genannten Unternehmung ein Folgeauftrag (simap-Meldungsnummer) 1123811 im Umfang von CHF 498'960 exkl. MwSt. erteilt. Weder gegen die Ausschreibung und die Ausschreibungsunterlagen, den Folgeauftrag, noch gegen den Zuschlag wurde eine Beschwerde eingereicht. Das ADR beabsichtigt nun, der genannten Unternehmung einen Folgeauftrag zur Weiterentwicklung im Umfang von weiteren CHF 597'395.00 exkl. MwSt. zu erteilen. Dieser wird mit der Erweiterung des Systems aufgrund neuer Verfahrensarten, Schnittstellenanbindungen, Anpassung des Datenmodells infolge übergeordneter Vorgaben sowie der Implementierung des Moduls «digital signieren», begründet. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war (Bst. g). Zudem lässt die Weiterentwicklung dieses Systems aufgrund der technischen Eigenschaften und dem Schutz des geistigen Eigentums keine andere Anbieterin zu (Bst. c). Das ADR hat sich die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen ausdrücklich vorbehalten. Zudem hängen die mit dem Folgeauftrag vergebenen Leistungen, da sie dasselbe Projekt betreffen, untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die Nexplore AG für die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten kann. Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, Rechtsamt, Münstergasse 2, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Amt für Migration des Kantons Zug entscheidet sich für Interact Digital

  • Zuschlag 1183393: Amt für Migration: Digitale Dossierführung. Publiziert am: 5. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Interact Digital, Zürich. Preis: CHF 412'739. Begründung: Das Angebot erweist sich mit einer erreichten Gesamtpunktzahl von 915.7 von 1000 Punkten als das wirtschaftlich günstigste Angebot.

  • Details: Keine.

Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination entscheidet sich für Arbeitsgemeinschaft Bern Traffic: TransOptima, TransSol und Ecoplan, Olten

  • Zuschlag 1182087: Modellaktualisierung GVM BE. Publiziert am: 5. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Arbeitsgemeinschaft Bern Traffic: TransOptima, TransSol und Ecoplan, Olten. Preis: CHF 298'582. Begründung: Es handelt sich um eine zusätzliche Dienstleistung der ursprünglichen Modellentwickler. Die Vorkenntnisse der bisherigen Auftragnehmer sind für eine kontinuierliche Weiterentwicklung entscheidend. Die Arbeiten bauen auf dem bestehenden, komplexen Modellkonstrukt auf. Kosten und Aufwand wären wesentlich höher bei Vergabe an neue Auftragnehmende. Der Aktualisierungstermin könnte nicht eingehalten werden. Aus diesen Gründen ist eine freihändige Vergabe gemäss Art. 6 Abs. 1 Ziff. a ÖBG an die bisherigen Auftragnehmer erfolgt.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern entscheidet sich für Korasoft

  • Zuschlag 1182211: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1). Publiziert am: 6. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern. Preis: 495'000 exkl. MwSt. Begründung: Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kanton Bern verlängert die bestehende SAP CAFM Integration mit FIORI um weitere 5 Jahre, um den Investitionsschutz anstehender Betriebsanpassungen zu gewährleisten. Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche. Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter. Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der. Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei der Vergabe handelt es sich um zeitlich limitierte Arbeiten zur Sicherstellung des produktiven SAP Betriebes. der BVD bis zur Überführung in die ERP-Gesamtplattform mit Dienstleistungszentren (Shared Service Centers. SSC) in der Verwaltung des Kantons Bern. Zur Sicherstellung des Betriebes müssen die Anpassungsarbeiten der FIORI-CAFM-Integration an den bestehenden. Implementierungspartner Korasoft GmbH vergeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die. bestehenden Prozesse ohne grossen Anpassungsaufwand weiterbetrieben werden können (ÖBV Art 7. f).

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der. Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern. Reiterstrasse 11. 3013 Bern. angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung entscheidet sich für CSE IT Solutions

  • Zuschlag 1182093: BKD-AKVB-BU21. Publiziert am: 23. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an CSE IT Solutions AG, Aarberg. Preis: CHF 1'574'402.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unter-schrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

BLS entscheidet sich für Alten Switzerland, QIQ QCentris Intelligent Quality und Swissq Consulting

  • Zuschlag 1183827: 936_Strategische Partnerschaft für Software Testing. Publiziert am: 4. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Alten Switzerland, Cham. Preis: CHF 3'025'588 exkl. MwSt. - CHF 4'830'725 exkl. MwSt. Ausserdem Zuschlag an QIQ QCENTRIS Intelligent Quality AG, Zürich. Preis: CHF 3'025'588 exkl. MwSt. - CHF 4,830,725 exkl. MwSt. Ausserde Zuschlag an SwissQ Consulting AG, Zürich. CHF 3'025'588 exkl. MwSt. - CHF 4'830'725 exkl. MwSt. Begründung: Die Anbieter überzeugten mit qualitativ und preislich guten Angeboten, welche insgesamt zu den wirtschaftlich vorteilhaftesten Offerten resultierten.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT entscheidet sich für AWK und SBIS

  • Zuschlag 1180931: (20039) 609 Unterstützung Notfallorganisation. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an AWK Group, Zürich. Preis: CHF 2'260'000 exkl. MwSt. Ausserdem Zuschlag an SBIS - Schweizerisches Büro für integrale Sicherheit, Olten. Preis: CHF 2'260'000 exkl. MwSt. Begründung: Beide Anbieter überzeugten hinsichtlich der qualitativen Anforderungen in sämtlichen Bereichen und erreichten die Maximalpunktzahl. Ausschlaggebend für die Erreichung des ersten resp. zweiten Ranges waren die angebotenen Preise.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, GOVSUR entscheidet sich für Fuentis

  • Zuschlag 1181347: (20009) 609 ISMS-Tool. Publiziert am: 2. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Fuentis, Potsdam. Preis: 12'986'300 exkl. MwSt. Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma fuentis AG. Der Zuschlagsempfänger erfüllt die verlangten Anforderungen auf der Stufe der Eignungskriterien und technischen Spezifikationen vollständig und hat das preislich günstigste Angebot eingereicht. Zudem erfüllt der Zuschlagsempfänger die qualitativen Zuschlagskriterien in einem hohen Grad.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Der Bund entscheidet sich für Advis und Garaio

  • Zuschlag 1181261: (20176) 101 IT-Entwicklungsleistungen Parlamentsdienste. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Advis, Gümligen. Preis: CHF 1'500'000 exkl. MwSt. Ausserdem Zuschlag an Garaio, Bern. Preis: CHF 1'500'000 exkl. MwSt. Begründung: Den Zuschlag erhalten die zwei Firmen ADVIS AG und Garaio AG, welche die beiden einzigen Angebote waren, die die Eignungskriterien erfüllen konnten. Das Angebot von ADVIS AG konnte sehr umfangreiche Erfahrungen in SharePoint Entwicklungsprojekten sowie SharePoint-Migrationsprojekten nachweisen und die Firma verfügt über überzeugende Methoden und Tools bei der Qualitätssicherung und Dokumentation von Weiterentwicklungsleistungen. Das Angebot von Garaio AG konnte ebenfalls sehr umfangreiche Erfahrungen in SharePoint Entwicklungsprojekten wie auch in der hybriden SharePoint-Entwicklung nachweisen.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Der Bund entscheidet sich für IT-Processing

  • Zuschlag 1181299: (20176) 101 IT-Entwicklungsleistungen Parlamentsdienste. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an IT-Processing, Liebefeld. Preis: CHF 1'500'000 exkl. MwSt. Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma it-processing AG, welche als einziges Angebot die Eignungskriterien erfüllen konnte und umfassende Erfahrungen in den Bereichen Powershell Scripting, MS SQL Reporting Services, Workflow-Programmierung auf MS basierenden Technologien, .Net Core und T-SQL nachweisen konnte.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Informatik EDA entscheidet sich für Adobe Systems Software Ireland

  • Zuschlag 1179765: F21068 Weiterentwicklungsleistungen Fachanwendung Internet EDA. Publiziert am: 23. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Adobe Systems Software Ireland, Dublin. Preis: CHF 5'104'980. Begründung: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat eine Internetlösung basierend auf Adobe AEM (Adobe Experience Manager), welche von der Firma Adobe Systems Software Ireland Ltd. (4-6 Riverwalk, City West Business Campus, Saggart, Dublin 24, Ireland) betrieben wird. Bei der vorliegenden freihändigen Vergabe handelt sich um einen Folgeauftrag, der ursprünglich im Jahr 2013 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben wurde. Infolge des globalen Tätigkeitsfelds des EDA weist der Beschaffungsgegenstand durch dessen Einbindung zu Umsystemen sowie aufgrund vielfältiger Struktur von Metadaten-Repository eine hohe Komplexität auf. Hinzu kommt, dass das EDA plant, bereits 2024 auf den Standarddienst des DTI (vormals ISB) für Internet zu wechseln. Der Beschaffungsgegenstand hat darum eine absehbare Restbetriebsdauer. Unter diesen Rahmenbedingungen kommt nur die Adobe Systems Software Ireland Ltd. für die Leistungserbringung in Frage, weshalb eine freihändige Vergabe gemäss Artikel 21 Abs. 2 Bst. c BöB vorgenommen wird.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Fürungsunterstützungsbasis (FUB) / Armasuisse entscheidet sich für Nexplore

  • Zuschlag 1182199: Wartung, Support und Weiterentwicklung der Applikation IPV. Publiziert am: 25. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an NEXPLORE, Gwatt (Thun). Preis: CHF 3'317'160. Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Gemeinde Meilen entscheidet sich für MTF Data

  • Zuschlag 1178715: Erneuerung IT Infrastruktur 2021. Publiziert am: 8. März 2021. Gemeinde Meilen.

  • Vergabe: Zuschlag an MTF Data AG, Schwerzenbach. Preis: CHF 127'894 exkl. MwSt. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung des Zuschlages besteht keine Anfechtungsmöglichkeit. Den Verfahrensteilnehmern wurde der Zuschlag mittels anfechtbarer Verfügung eröffnet.

Gemeinde Meilen entscheidet sich für Triasys

  • Zuschlag 1178759: Erneuerung IT Infrastruktur 2021. Publiziert am: 8. März 2021. Gemeinde Meilen.

  • Vergabe: Zuschlag an Triasys. Preis: 90'577 exkl. MwSt. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung des Zuschlages besteht keine Anfechtungsmöglichkeit. Den Verfahrensteilnehmern wurde der Zuschlag mittels anfechtbarer Verfügung eröffnet.

IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen entscheidet sich für DV Bern

  • Zuschlag 1173911: AMS ab 2021 und optionale Weiterentwicklungen. Publiziert am: 8. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an DV Bern, Bern. Preis: 6'800'000 exkl. MwSt.

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.

IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen entscheidet sich für IBM Schweiz

  • Zuschlag 1173901: IBM Lizenzwartungsverlängerung & Nachlizenzierungen. Publiziert am: 1. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an IBM Schweiz, Zürich. Preis: CHF 8'500'000 exkl. MwSt. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.

IWB Industrielle Werke Basel entscheidet sich für AS Infolink

  • Zuschlag 1184101: MI_2020_100 Jos. Publiziert am: 6. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an AS Infolink. Preis: CHF 689'400 exkl. MwSt. Preis bezieht sich auf eine Vertragsdauer von maximal 4 Jahren. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Industriellen Werke Basel IWB, Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der. ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton St.Gallen, Finanzdepartement, Dienst für Informatikplanung entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 1182037: Ersatz Informatikarbeitsplatz. Publiziert am: 24. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an abraxas Informatik, Zürich-Flughafen. Preis: CHF 1'778'722 exkl. MwSt. Begründung: Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat in der Novembersession 2018 im Rahmen des Budgets 2019 dem Sonderkredit "Erneuerung Informatikarbeitsplätze 2019-2021" zugestimmt. Im Rahmen dieser Erneuerung sollen im 2021 Desktops-PC, Notebooks, Tablet-PC sowie Zubehör ersetzt werden, die den vorgesehenen minimalen Lebenszyklus von 3 Jahren überschritten haben. Es werden 850 Geräte sowie Zubehör erneuert. Der Informatikplanungsausschuss (IPA) hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 dem Vorhaben zugestimmt. Die Erneuerung der Arbeitsplatzgeräte basiert auf der Beschaffung und dem Werk- sowie Betriebsvertrag APZ 2015. Es handelt sich hierbei um einen 1:1 Austausch der Hardware aus diesen Verträgen. Gemäss Artikel 16 Bst. g bzw. Bst. m der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.11; abgekürzt VöB) kann die Beschaffung daher freihändig erfolgen.

  • Details: Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde).

Kanton Zürich Sicherheitsdirektion entscheidet sich für Abraxas Infromatik

  • Zuschlag 1176701: Ergänzung Grenzkontrollschalterinfrastruktur. Publiziert am: 2. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik, Zürich-Flughafen. Preis: CHF 475'269 exkl. MwSt. Begründung: Der Auftrag für den Ersatz und Betrieb der Infrastruktur der Schalter wird der Abraxas im Sinne einer Ergänzung bzw. Erweiterung bereits erbrachter Leistungen gemäss § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung direkt vergeben.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Sicherhetisdirektion Kanton Zürich Kantonspolizei Zürich entscheidet sich für LC Systems Engineering und Sopra Steria

  • Zuschlag 1182443: A-1555/A_6064.01. Publiziert am: 25. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an LC Systems Engineering, Horn. Preis: CHF 840'060. Ausserdem Zuschlag an Sopra Steria, Urdorf. Preis: 624'660. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Die Aufträge sollen pro Vorhaben an den Anbieter mit dem besten Angebot erteilt werden. Dies ist für Los 3 Sopra Steria AG. Sollte Sopra Steria AG nicht in der Lage sein, die Aufträge auszuführen, werden diese an die Zweitplatzierten LC Systems-Engineering AG vergeben.

  • Details: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonale Verwaltung des Kantons Graubünden entscheidet sich für HS Informatica

  • Zuschlag 1183841: Offerte Convertible und Notebook. Publiziert am: 4. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an hs informatica ag, Ilanz. Preis: CHF 1'077'646. Begründung: Wirtschaftlich günstiges Angebot.

  • Details: Keine.

Kantonsspital Aarau entscheidet sich für HP Schweiz

  • Zuschlag 1182635: MPS-Ausschreibung KSA. Publiziert am: 26. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an HP Schweiz, Wallisellen. Preis: Unbekannt. Begründung: Keine.

  • Details: Keine.

Luzerner Kantonsspital entscheidet sich für Crayon Schweiz

  • Zuschlag 1182707: DWP - MS 365 Lizenzbeschaffung. Publiziert am: 6. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Crayon Schweiz, Altdorf UR. Preis: CHF 5'378'828 exkl. MwSt. Begründung: Die Vergabe erfolgte gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Kriterien an den bestbewerteten Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot.

  • Details: Gegen die Zuschlagsverfügung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen.

SBB Informatik entscheidet sich für Onway

  • Zuschlag 1183621: Verlängerung Wartung und Betrieb MFS@station. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Onway, Zürich. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

SBB Informatik entscheidet sich für Siemens Mobility

  • Zuschlag 1182501: Verlängerung Wartungsvertrag TLT. Publiziert am: 25. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Siemens Mobility, Wallisellen. Preis: Unbekannt. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

SBB Informatik entscheidet sich für SMA + Partner

  • Zuschlag 1184521: Verlängerung Betrieb und Wartung RCS-ZLR. Publiziert am: 8. März 2021. SBB Informatik.

  • Vergabe: Zuschlag an SMA + Partner. Preis: Unbekannt. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Sicherheitsdirektion Zürich Kantonspolizei Zürich entscheidet sich für Avectris

  • Zuschlag 1182437: A-1555/A_6064.01. Publiziert am: 25. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Avectris, Baden. Preis: CHF 746'146. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

  • Details: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonspolizei Zürich entscheidet sich für LC Systems und Sopra Steria

  • Zuschlag 1182439: A-1555/A_6064.01. Publiziert am: 25. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an LC Systems Engineering, Horn. Preis: CHF 285'620. Ausserdem Zuschlag an Sopra Steria, Urdorf. Preis: CHF 212'384. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Die Aufträge sollen pro Vorhaben an den Anbieter mit dem besten Angebot erteilt werden. Dies ist für Los 2 Sopra Steria AG. Sollte Sopra Steria AG nicht in der Lage sein, die Aufträge auszuführen, werden diese an die Zweitplatzierten LC Systems-Engineering AG vergeben.

  • Details: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt und Staatsarchiv des Kantons St. Gallen entscheiden sich für 4teamwork

  • Zuschlag 1182919: 2020-0555/lek. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an 4teamwork, Bern. Preis: CHF 698'580 exkl. MwSt. Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. XV Ziff. 1 lit. a GPA nach Abbruch des offenen Verfahrens, da kein anforderungsgerechtes Angebot eingereicht wurde.

  • Details: Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadt Winterthur, Departement Technsiche Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste entscheidet sich für BOC Information Technologies Consulting

  • Zuschlag 1183847: Business Process Management Suite. Publiziert am: 4. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an BOC Information Technologies Consulting, Winterthur. Preis: CHF 1'375'118 exkl. MwSt. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Stadt Zürich, Organisation und Informatik entscheidet sich für Softwareone

  • Zuschlag 1181133: Verlängerung der Lizenzierung von Microsoft Produkten. Publiziert am: 23. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Softwareone, Stans. Preis: CHF 5'903'400. Begründung: Die Firma SoftwareONE AG, Stans, hat aufgrund der durch die OIZ durchgeführten Ausschreibung am 13.02.2015 den Zuschlag für die Lieferung von Microsoft Lizenzen erhalten. Dieser Auftrag wird gem. § 10 lit. g SubmV freihändig vergeben.

  • Details: Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse. 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel. einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen, angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Staatskanzlei des Kantons Zürich entscheidet sich für ELCA Informatik, Emineo und TI&M

  • Zuschlag 1180417: Erneuerung ZHservices. Publiziert am: 5. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an ELCA Informatik, Bern. Preis: CHF 1'240'495. Rahmenvertrag: Die offerierten Stundensätze betragen CHF 102.00/h bis CHF 194.00/h mit MWSt. 7.7 Prozent. Ausserdem Zuschlag an Emineo AG, Zug. CHF 102 - CHF 194, oben genannte Preise sind die offerierten Stundenansätze. Ausserdem Zuschlag an ti&m AG, Zürich, Preis: CHF 867'450, Offertpreis für Option 3: CHF 341'510.00 mit MWSt.7.7 Prozent, Rahmenvertrag: Die offerierten Stundensätze betragen CHF 102.00/h bis CHF 194.00/h mit MWSt.7.7 Prozent. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Es wird mit einem gesamten Kostenrahmen von ungefähr Fr. 7'000'000 für die nächsten 5 Jahre gerechnet.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.

Staatskanzlei des Kantons Zürich entscheidet sich für Deimos, Elca Informatik, TI&M und Xappido

  • Zuschlag 1180429: Erneuerung ZHservices. Publiziert am: 5. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Deimos, Zürich. Preis: CHF 135 - CHF 194. Ausserdem Zuschlag an ELCA Informatik AG, Bern. Preis: CHF 135 - CHF 194. Ausserdem Zuschlag an i&m, Zürich. Preis: CHF 135 - CHF 194. Ausserdem Zuschlag an xappido, Geuensee. Preis: CHF 858'040. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.

Swissgrid entscheidet sich für Ernst & Young

  • Zuschlag 1181929: CYS06, Proc ID 203995. Publiziert am: 24. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Ernst & Youn, Bern. Preis: CHF 672'000 exkl. MwSt. Begründung: Das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäss Zuschlagskriterien erhält den Zuschlag.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Universität Basel entscheidet sich für Sigren Engineering

  • Zuschlag 1184113: NBZ Laborquadranten BKP 237 Gebäudeautomation. Publiziert am: 6. März 2021. Universität Basel.

  • Vergabe: Zuschlag an Sigren Engineering, Winterthur. Preis: Unbekannt. Begründung: Keine.

  • Details: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Baumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universität Zürich entscheidet sich für SAP Schweiz

  • Zuschlag 1183895: 51_Lizenzen SAP S4 HANA. Publiziert am: 4. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an SAP Schweiz, Biel. Preis: CHF 6'497'619 exkl. MwSt. Begründung: Gestützt auf §10 Ab.s 1 lit. c SVO wird der Auftrag freihändig vergeben.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Universitätsspital Basel entscheidet sich für Itris One

  • Zuschlag 1183255: Life Cycle Checkpoint Boarder Firewall RZ-Rosetti und ZLF. Publiziert am: 3. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Itris One, Reinach. Preis: Unbekannt. Begründung: Die Beschaffung ersetzt die bestehenden Checkpoint Boarder Firewall, welche das Ende des Lifecycles erreicht haben. Checkpoint verfolgt ein konsequentes Partnermodell, so dass eine Beschaffung direkt beim Hersteller nicht erwünscht ist. Die in Frage kommenden anbietenden Partner erhalten vom Hersteller eine fixe Quote, welche vom USB direkt mit dem Hersteller verhandelt wurde – ein relevanter Wettbewerb ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde ist auch §19 lit. c des Beschaffungsgesetzes BS erfüllt. Das USB setzt im Datacenter-Firewall-Bereich auf das Produkt von Checkpoint. Mit einem Wechsel der Technologie resp. des Herstellers wäre die Kompatibilität zu den bestehenden Anlagen nicht mehr gegeben.

  • Details: Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Basel entscheidet sich für Business IT

  • Zuschlag 1177349: Hardware Infrastruktur SAP S4/HANA. Publiziert am: 27. Februar 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Business IT, Basel. Preis: Unbekannt. Begründung: Das USB beschafft die Hardware-Infrastruktur, die Software und HPE Dienstleistungen, welche für das Projekt SAP S4/HANA benötigt werden bei der Business IT AG. Die Hardware-Infrastruktur beruht auf Serverkomponenten von HPE, welche im USB bereits im Einsatz sind. Ein Systemwechsel (Abwendung von HP) würde zu Kompatibilitätsproblemen führen und bedeuten, dass die Überwachung der Hochverfügbarkeit der zentralen SAP Server und das vorhandene Know-How nicht mehr gewährleistet wären und damit die Betriebsstabilität der zentralen SAP Lösungen im USB gefährdet wären. HPE verfolgt ein konsequentes Partnermodell, so dass eine Beschaffung direkt beim Hersteller nicht erwünscht ist. Die in Frage kommenden anbietenden Partner erhalten vom Hersteller eine fixe Quote, welche vom USB direkt mit dem Hersteller verhandelt wurde – ein relevanter Wettbewerb ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde ist auch §19 lit. C des Beschaffungsgesetzes BS erfüllt. Der Partner muss ebenfalls die Zertifizierung als HPE Goldpartner vorweisen.

  • Details: Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Zimmerberg Informatik entscheidet sich für Steffen Informatik

  • Zuschlag 1184167: Ersatz Kerninfrastruktur Server und Storage ZII im 2021. Publiziert am: 5. März 2021.

  • Vergabe: Zuschlag an Steffen Informatik, Mägenwil. Preis: CHF 260'352. Begründung: Es werden alle Zuschlags- und Eignungs-Kriterien erfüllt.

  • Details: Keine.

Webcode
DPF8_209558