Angebliche Kaufinteressenten

Kriminelle zocken Verkäufer und Verkäuferinnen auf Facebook Marketplace ab

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von Pascal Wojnarski und kfi

Kriminelle schreiben Verkäufer und Verkäuferinnen auf Facebook Marketplace an. Sie geben sich auf dem Messenger als Kaufinteressenten aus und versuchen, eine angebliche Gebühr für den Versand abzugreifen.

(Source: lassedesignen / Fotolia.com)
(Source: lassedesignen / Fotolia.com)

Kriminelle verwenden derzeit eine Betrugsmasche auf Facebooks Kleinanzeigen-Portal Marketplace. Wie "Cybercrimepolice.ch" berichtet, nehmen die Betrüger Kontakt mit einem Verkäufer auf: "Hallo, ist der Artikel zur Anzeige noch verfügbar? Wenn ja, bestätigen Sie bitte den Preis". Bestätigt der Verkäufer die Verfügbarkeit und den Preis, beginnt die Betrugsmasche: "Ok ich bezahle per DPD EXPRESS Versand im Kuvert, sobald Sie das Geld erhalten, ich schicke DPD zur Abholung der Ware zu Ihnen nach Hause".

Die Betrüger behaupten, dass DPD einen Postboten mit Spediteuren vorbei schickt, um die Ware entgegen zu nehmen. Dazu benötige der vermeintliche Käufer lediglich Adresse, E-Mail und Telefonnummer der Verkäuferin oder des Verkäufers. Der Postbote werde dem Verkäufer dann das Geld für die Ware in einem Kuvert überreichen.

Im nächsten Schritt erwähnt der Schwindler eine "Umschlagsversicherungsgebühr". Diese müsse der Verkäufer oder die Verkäuferin im Voraus zahlen. Der Betrüger erklärt aber, dass er diese vermeintlichen Gebühren mit dem Kaufpreis addiert und zurückzahlt. Um die Gebühr zu bezahlen, soll der Verkäufer oder die Verkäuferin einen PCS Mastercard-Code kaufen, mit dem sich Guthaben auf einer Prepaid-Kreditkarte aufladen lässt. Die Codes soll das Opfer dann an die angebliche E-Mail-Adresse von DPD senden.

Skeptische Verkäuferinnen und Verkäufer werden bedroht

Wird der Verkäufer oder die Verkäuferin skeptisch oder antwortet nicht mehr, fängt der Betrüger an, dem Opfer zu drohen. In den Nachrichten, die "Cybercrimepolice.ch" vorliegen, droht der Kriminelle, die Verkäuferin oder den Verkäufer wegen Belästigung und versuchter Erpressung zu verklagen. Die Folge wären Geld- und Freiheitsstrafen, behauptet der Betrüger.

"Cybercrimepolice.ch" empfiehlt bei Verkäufen auf Kleinanzeigenplattformen generell, dass die Anbieter und Anbieterinnen den - idealerweise versicherten - Versandweg wie auch den Bezahlweg vorgeben. Sie sollten sich nicht zu anderen Diensten oder Zahlungsarten hinreissen lassen. Ausserdem sollte mit dem Versand immer gewartet werden, bis das Geld auf dem Konto eingetroffen ist. Auch sollten niemals Guthaben- oder Authentifizierungscodes als Vorauszahlung an irgendjemanden geschickt werden.

Ist man auf die Masche hereingefallen sein, soll man beim Zahlungsmittelanbieter prüfen, ob die Codes im Nachhinein sperrbar sind. Der Vorfall sollte in jedem Fall dem Zahlungsanbieter gemeldet werden. Wenn zudem ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollten man nach telefonischer Voranmeldung zur örtlichen Polizeistelle gehen und Strafanzeige erstatten.

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen werden Opfer von Betrügereien im Internet. Derzeit sind auch KMUs im Visier. Lesen Sie hier, worauf KMUs achten sollten.

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