Firmen überlegen, Mitarbeitende im Winter ins Homeoffice zu schicken
Das Heizen von Grossraumbüros kostet Energie und Geld. Angesichts der möglichen Energieknappheit spielen Firmen mit dem Gedanken, die Angestellten während der kältesten Jahreszeit ins Homeoffice zu schicken.
![(Source: Malte Helmhold / Unsplash)](https://data.netzwoche.ch/styles/np8_full/s3/media/2022/09/28/malte-helmhold-m0r4a8nMarw-unsplash.png?itok=QCTfog_X)
Mitarbeitende im Winter ins Homeoffice schicken, um Energie zu sparen? Dieser Gedanke beschäftigt gerade verschiedene Firmen, wie "Beobachter" berichtet. Grund sind die in der Schweiz drohenden Versorgungsengpässe bei Gas und Strom.
Auf Nachfrage von "Beobachter" schreibt Novartis, dass der Konzern mehrere Möglichkeiten prüfe für den Fall, dass die Behörden im Winter einen reduzierten Stromverbrauch von Firmen verlangen. Dazu gehöre unter anderem die Nutzung von Hybrid- oder Remote-Arbeitsmodellen, wo dies möglich sei, und die reduzierte Beheizung von Gebäuden. Auch die Post prüfe Optionen mit Homeoffice. Doch hätten deren Bürostandorte einen geringen Strombedarf verglichen mit Logistikstandorten.
Andere Firmen haben sich gemäss Bericht nicht so deutlich zur Thematik geäussert. Konkrete Massnahmen würden erst kommuniziert, nachdem die Mitarbeitenden informiert seien. "Beobachter" mutmasst, dass viele Unternehmen derzeit ausrechnen, wie viel Energie es sparen könnte, wenn halbleere Grossraumbüros nicht beheizt, belüftet oder beleuchtet werden müssen.
Vorübergehender Homeoffice-Zwang erlaubt - aber…
Gemäss "Beobachter" dürfen Firmen Arbeitnehmende in Ausnahmesituationen in ein vorübergehendes Homeoffice schicken. Rein wirtschaftliche Gründe reichen für unfreiwillige Heimbüro-Zeit aber nicht. Gerichtsentscheide gebe es dazu bisher nicht, aber am besten suche man nach einer einvernehmlichen Lösung und bleibe flexibel.
Weiter müssen Firmen die Arbeit Zuhause mit fairen Spesen regeln. Je nach Nutzung des Heimbüros können Mitarbeitende Kosten für Drucker, Möbel, Internet und - laut einem Bundesgerichtsentscheid - auch einen Beitrag an die Mietkosten geltend machen. Am besten halte man die Bedingungen für die Arbeit im Homeoffice vorher in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Arbeitgebende können ihre Energiekosten also nicht einfach auf die Mitarbeitenden abwälzen, schliesst der Bericht.
![(Source: Kasia Derenda / unsplash.com)](https://data.netzwoche.ch/styles/teaser_small/s3/media/2024/07/26/kasia-derenda-fl3rf_t8dms-unsplash.jpg?itok=72tLCDjs)
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