Apple will offenbar alternative App Stores auf iPhones zulassen
Seit jeher sorgt Apple dafür, dass Apps für iPhones und iPads einzig über den unternehmenseigenen App Store bezogen werden können. Doch laut Gerüchten könnte sich dies bald ändern, zumindest in der EU. Grund ist der Digital Markets Act.

Wer auf einem iPhone oder einem iPad eine App installieren will, muss diese über den vom Hersteller Apple betriebenen App Store beziehen. Andere Installationsquellen liess das Unternehmen bislang nicht zu und begründete dies üblicherweise mit Sicherheitsbedenken.
Doch dies könnte sich offenbar ändern, wie "Bloomberg" unter Berufung auf "Mit den Bemühungen vertraute Personen" berichtet. Ihnen zufolge bereite sich Apple darauf vor, alternative App Stores auf iPhones und iPads zuzulassen. Mitarbeiter aus den Bereichen Software-Engineering und Services sollen daran arbeiten, die Apple-Plattformen zu öffnen und man plane, die entsprechenden Funktionen in den 2023 erscheinenden Betriebssystemen iOS und iPadOS 17 bereitzuhalten.
Diesen allfälligen Sinneswandel vollzieht Apple keineswegs freiwillig. Vielmehr bereitet sich das Unternehmen dadurch auf den Digital Markets Act (DMA) vor, einem Gesetz, mit dem die Europäische Union grosse Tech-Konzerne und deren Plattformen strenger regulieren will. Das Gesetz verpflichtet grosse Unternehmen, ihre Plattformen so zu gestalten, dass sie auch von Dritten genutzt werden können. Der DMA trat offiziell im November 2022 in Kraft, wird aber erst ab Mai 2023 angewendet und hat zudem eine Übergangsfrist bis zum 6. März 2024.
"MacRumors" mutmasst, dass Apple aufgrund des neuen Gesetzes auch weitere Schnittstellen seiner Smartphones für Dritte öffnen muss, wie etwa Sprachassistent Siri oder der für Zahlungen verwendbare NFC-chip. Laut den von Bloomberg genannten Quellen will Apple alternative App Stores vorerst nur Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der EU anbieten.
Innerhalb des App Stores sprach Apple Entwicklerinnen und Entwicklern im Sommer 2021 mehr Freiheiten zu. Damit wollte der Konzern die Beilegung einer Sammelklage erwirken, wie Sie hier lesen können.

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