Gesetzesänderung beschlossen

Nationalrat erleichtert Online-Befragungen durch ausländische Gerichte

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von Yannick Züllig und jor

Der Nationalrat hat einem Gesetz zugestimmt, das es ausländischen Zivilgerichten künftig erlauben soll, Personen in der Schweiz ohne behördliche Genehmigung per Telefon oder Video zu befragen. Nun geht das Geschäft an den Ständerat.

(Source: Hansjörg Keller / Unsplash)
(Source: Hansjörg Keller / Unsplash)

Der Nationalrat hat am Mittwoch einer Gesetzesänderung zugestimmt, die es ausländischen Zivilgerichten ermöglichen soll, Personen in der Schweiz künftig ohne vorherige Bewilligung der Behörden per Telefon oder Videokonferenz zu befragen. Diese Entscheidung fiel mit 123 zu 65 Stimmen, wobei die SVP-Fraktion dagegen stimmte, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Nun muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Der Bundesrat setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass die bisherige Regelung mit Einzelfallgenehmigung angesichts der fortschreitenden Digitalisierung zu schwerfällig sei. Schweizer Prozessbeteiligte hätten ein Interesse an niedrigeren Hürden.

Gemäss der neuen Regelung müssen solche Befragungen den Behörden weiterhin gemeldet werden. Zudem muss das zuständige kantonale Gericht auf Wunsch bei der Telefon- oder Videokonferenz zuhören können. Befragungen dürfen wie bisher nur mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen, die das Recht haben, in ihrer Muttersprache befragt zu werden.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sprach sich für die Gesetzesänderung aus. Eine Minderheit der SVP beantragte Nichteintreten, da sie einen Souveränitätsverlust für die Schweiz befürchtet.

 

Auch Gerichtsverfahren in der Schweiz will das Parlament künftig digitaler machen. Wie genau das entsprechende Gesetz aussehen soll, führt aktuell noch zu Reibungen zwischen den Parlamentskammern. Mehr dazu lesen Sie hier.

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