Update: Digitalverbände begrüssen E-ID-Einführung
Das Parlament hat die E-ID in der Schlussabstimmung angenommen. Branchenverbände begrüssen den nun entstehenden elektronischen Identifikationsnachweis.
Update vom 20.12.2024: In der Schlussabstimmung haben National- und Ständerat das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) final angenommen. Bis 2026 soll das System eingeführt werden (siehe unten). Die Annahme des Gesetzes wird von mehreren Branchenverbänden begrüsst.

Jon Fanzun, Geschäftsführer, Swico. (Source: zVg)
Jon Fanzun, Geschäftsführer des Swico sagt: "Die ICT-Branche sollte die Chancen, die die E-ID bietet, entschlossen nutzen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um innovative Dienstleistungen zu entwickeln, denn die E-ID soll bereits 2026 eingeführt werden. Wir werden die Weiterentwicklung der E-ID aktiv begleiten und unsere Mitgliedsfirmen ermutigen, sich einzubringen."

Franziska Barmettler, Geschäftsführerin, Digitalswitzerland. (Source: zVg)
Franziska Barmettler, Geschäftsführerin von Digitalswitzerland äussert sich zur Annahme des E-ID-Gesetzes: "Mit der E-ID legen wir den dringend benötigten Grundstein für die digitale Schweiz: Sie macht unseren Alltag einfacher und sicherer. Die E-ID gibt Nutzerinnen und Nutzern die volle Kontrolle über ihre Daten, schafft Vertrauen und erleichtert den Zugang zu digitalen Dienstleistungen."
Originalmeldung vom 12.10.2024:
Parlament sagt Ja zur E-ID
Die Schweiz treibt die Einführung einer nationalen elektronischen Identität (E-ID) voran. Der Ständerat hat das Bundesgesetz zur E-ID verabschiedet und damit die technischen Vorschläge des Nationalrats angenommen, die den Schutz persönlicher Daten stärken sollen. Private Unternehmen spielen künftig keine Rolle mehr bei der Ausstellung oder der Verwaltung der E-ID-Infrastruktur. Dieses Konzept unterscheidet sich grundlegend vom 2021 abgelehnten Projekt.
Das neue System ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Behördengänge wie die Beantragung eines Strafregisterauszugs oder die Vorlage eines Ausweises online zu erledigen. Auch im Alltag können Nutzer die E-ID über eine Smartphone-App einsetzen.
Das Gesetz erlaubt ausserdem die Speicherung der E-ID in Drittanbieter-Apps. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement prüft und genehmigt diese elektronischen Wallets. Einige Ständeräte äusserten jedoch Sicherheitsbedenken gegenüber privaten Anbietern.
Alle Schweizer Behörden akzeptieren die E-ID nach ihrer Einführung als offizielles elektronisches Identitätsdokument. Gleichzeitig behalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Verfahren weiterhin auf traditionelle Weise abzuwickeln.
Der Bund plant, das System bis 2026 einzuführen. Bis 2028 soll die Umsetzung 182 Millionen Schweizer Franken kosten, während die jährlichen Betriebskosten ab 2029 bei etwa 25 Millionen Franken liegen.
Zusammen mit der E-ID kommt auch eine Bundes-E-Wallet, in welcher die ID gespeichert wird. Diese Wallet soll den Namen SWIYU tragen, wie Sie hier nachlesen.
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