Swico nimmt Anstoss an revidierter Überwachungsverordnung
Mit einer Verordnungsänderung will der Bund die Bedingungen neu definieren, unter welchen Unternehmen die Behörden bei der Überwachung unterstützen müssen. Der Branchenverband Swico spricht sich entschieden gegen die Revision aus.
Die vom Bundesrat geplanten Änderungen der Verordnungen zum Dienst Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) lassen einige Tech-Unternehmen die Nase rümpfen. Auch der Swico ist nicht einverstanden mit den Plänen. Der Branchenverband fordert in einer Mitteilung eine umfassende Revision der beiden Vorlagen, welche die Bedingungen festlegen, unter welchen Schweizer Unternehmen den Behörden Auskunft zur Strafverfolgung liefern müssen.
Von der neuen Vorlage habe die IT-Branche sich Klarheit zu gewissen Punkten versprochen, so der Swico. "Statt der erhofften Klärung schlägt der Bundesrat mehr Überwachung, neue erweiterte Pflichten und mehr Bürokratie vor. Damit verfehlt er das Revisionsziel eindeutig", heisst es in der Stellungnahme des Wirtschaftsverbands.
"Weder verhältnismässig noch gesetzeskonform"
Der Swico bezeichnet die ausgeweiteten Mitwirkungspflichten für Fernmeldedienstanbieter (FDA) und Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD) in der neuen Überwachungsverordnung als "unverhältnismässigen Eingriff in die Freiheitsrechte", was nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche.
Massnahmen, wie beispielsweise die Identifikationspflicht oder die Vorratsdatenspeicherung, seien zum Schutz der Gesellschaft nicht zwingend notwendig - im Gegenteil sogar: "Der grundrechtlich garantierte Anspruch auf sichere und vertrauliche Kommunikation wird mit der einseitigen Fokussierung auf überwachungsrelevante Aspekte ausgehöhlt." Zusätzlich würden die notwendigen Änderungen in Verschlüsselungssystemen von Anbietern neue Schwachstellen für Cyberangriffe schaffen.
Durch die Vernehmlassungsvorlage sieht der Swico ausserdem die Schweiz als Wirtschaftsstandort gefährdet: "Der technische, administrative und infrastrukturelle Mehraufwand wäre besonders für KMU sehr gross und liesse sich nicht durch entsprechende Vorteile für den Strafvollzug und die Sicherheit der Bevölkerung rechtfertigen." Eine schlankere Regulierung, die weniger riskant sei und weniger Unternehmen umfasse, würde den Behörden einen ähnlichen Nutzen bringen - und das ohne "wirtschaftlichen Kollateralschaden".
Wie genau sich die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen auf hiesige Unternehmen auswirken könnten und was Threema, Proton und Co. dazu sagen, lesen Sie hier.
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