Ausschreibung statt interner Entwicklung

Bundesanwaltschaft passt IT-Projekt Core.Link an

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von Alexia Muanza und Übersetzung: René Jaun, nki, jor

Fast zehn Jahre lang hat die Bundesanwaltschaft am IT-Projekt Core.Link gearbeitet. Ein Teil davon - die Entwicklung einer vollständigen Geschäftsverwaltung - setzt sie jedoch nicht um, sondern beschafft die Komponente extern. Bislang kostete Core.Link 16 Millionen Franken.

(Source: Alena Darmel / Pexels)
(Source: Alena Darmel / Pexels)

Hinweis der Redaktion: Dies ist eine korrigierte Fassung eines Artikels. Die Anpassungen erfolgten aufgrund von Hinweisen der Bundesanwaltschaft.

Das IT-Projekt "Core.Link" wird angepasst. Die Bundesanwaltschaft setzt ein Kernziel des Projekts - die interne Entwicklung einer Geschäftsverwaltungslösung - nicht um. Core.Link hätte dereinst die Justizlösung Juris ablösen sollen. Doch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) kommt in ihrem Tätigkeitsbericht 2025 zum Schluss, der Bundesanwalt habe die Weiterentwicklung "richtigerweise sistiert"; das Überwachungsgremium verlangt nun vierteljährliche Berichte über die Beschaffung einer am Markt verfügbaren Lösung. Die ganze Geschichte des Projekts fasst die AB-BA im Tätigkeitsbericht zusammen.

Erste Neuausrichtung 2019

Core.Link wurde demnach 2016 im Rahmen des Programms Joining Forces lanciert und sollte die Dossier- und Fallverwaltung der Bundesanwaltschaft (BA) modernisieren. Nach einer ersten, wenig erfolgreichen Phase richtete die Bundesanwaltschaft das Projekt 2019 neu aus. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 1,5 Millionen Franken ausgegeben und 1800 Arbeitstage in die Entwicklung investiert worden. Die AB-BA hält fest, dass der Auftrag damals an ein externes Beratungsunternehmen vergeben wurde, ohne Projektauftrag sowie ohne zeitlich oder finanziell definiertes Budget.

Anschliessend lancierte die BA Core.Link erneut nach einem agilen Ansatz, der auf der Entwicklung eines Minimum Viable Product (MVP) basierte. Ende 2022 wurde ein erstes einsatzfähiges Produkt eingeführt, und das Projekt sollte zum zentralen Element der künftigen Geschäfts- und Aktenführung werden.

Ende 2024 waren die Dossiers von rund 65 Prozent der laufenden Verfahren in Core.Link erfasst. Das System stiess jedoch bei Verfahren mit grossen Datenmengen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, an seine Grenzen. Vor allem blieb es auf die elektronische Aktenführung beschränkt und konnte Juris nicht durch ein vollständiges Geschäftsverwaltungssystem ersetzen.

Gemäss der AB-BA war die BA damit nicht mehr in der Lage, innerhalb der bei der Neuausrichtung des Projekts festgelegten Fristen und Budgetvorgaben ein funktionsfähiges System bereitzustellen.

16,4 Millionen investiert

Die Entwicklung der Kosten ist beeindruckend. Im Jahr 2021 schätzte die BA die Gesamtkosten von Core.Link bis Ende 2025 noch auf 7,8 Millionen Franken. Nach dem Neustart des Projekts beliefen sich die Entwicklungskosten zwischen 2019 und 2024 auf 11,9 Millionen Franken. Hinzu kamen 3 Millionen Franken für den Betrieb des Systems durch ein externes Unternehmen. Einschliesslich der vor der Neuausrichtung aufgewendeten 1,5 Millionen Franken belaufen sich die direkt mit Core.Link verbundenen Ausgaben auf insgesamt 16,4 Millionen Franken.

Von einem "Debakel", wie in der ursprünglichen Fassung dieses Artikels geschrieben, könne aber keineswegs die Rede sein, stellt die Bundesanwaltschaft klar. Das "Die elektronische Aktenführung wurde vielmehr erfolgreich realisiert und wird weiterhin produktiv eingesetzt. Die investierten Mittel haben zu einer sehr gut funktionierenden Lösung geführt, die rege genutzt wird." Auch die AB-BA spreche nicht von einem Debakel, "sondern unterstützt vielmehr das Vorgehen".

In ihrem Bericht kritisiert die AB-BA jedoch eine Projektführung, die sich auf inkrementelle Entwicklungen konzentrierte und dabei die übergeordneten Ziele aus den Augen verlor. Der kritische Zustand des Projekts wurde weder innerhalb der BA noch gegenüber der AB-BA gemeldet.

Kurs auf eine Marktlösung

Nach einer externen Überprüfung stellte die BA die Entwicklungen zum Ersatz von Juris ein. Dennoch muss sie dringend einen Ersatz finden, denn der Anbieter der aktuellen Lösung kündigte an, den Support ab 2027 einzustellen.

Die BA stellte aber fest, inzwischen seien Lösungen am Markt verfügbar, die ihren Anforderungen entsprächen. Gestützt auf die externe Untersuchung fasste die Behörde darum den Entscheid, neu eine bestehende Fallführungssoftware zu beschaffen.

Das weitere Vorgehen erfolgt über eine WTO-konforme Ausschreibung. Die BA muss bis Ende 2026 das System auswählen, das Juris ersetzen soll; die Einführung ist ab 2029 vorgesehen. Es sei zentral, die Anforderungen zu definieren und ein Pflichtenheft zu erstellen, bevor das Verfahren gestartet werde, betont die AB-BA.

Der erfolgreich entwickelte Teil von Core.Link wird derweil weiter genutzt. Die elektronische Aktenführung soll weitergeführt und für den Datenaustausch mit den Kantonen angepasst werden. Eine Schnittstelle zum künftigen System ist vorgesehen.

Die Bundesanwaltschaft bilanziert: "Core.Link funktioniert heute auf hohem Niveau, so dass auch das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Übermittlung der relevanten Prozessakten via Core.Link erlaubt. Dementsprechend können wir festhalten, dass wichtige Ziele des Projekts erreicht wurden."

 

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