Beschaffungsrecht: Abacus klagt beim Verwaltungsgericht
Der Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen der öffentlichen Hand funktioniert laut Abacus nicht. Das hat die Ostschweizer dazu bewogen, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
"Unternehmen werden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen", schreibt Abacus in einer Mitteilung. Der St. Galler Softwareentwickler verkündet die Eröffnung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Abacus sei nicht mehr gewillt hinzunehmen, dass die öffentliche Hand Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb ausschliesse und Software ohne Ausschreibung beschaffe. Diese stamme teilweise von ausländischen Herstellern, und die Preise der bezogenen Leistungen seien massiv überhöht, sagt Abacus. Die St. Galler Gemeinden kauften zum Beispiel Produkte ein, die zwei- bis dreimal teurer seien als andere bewährte Lösungen auf dem Markt.
"Nachdem Abacus im Anschluss an die Empfehlungen der Weko auf die St. Galler Gemeinden brieflich zugegangen ist und diese mit Ausnahme von Grabs nicht darauf reagiert haben, bleibt Abacus keine andere Möglichkeit, als Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts einzureichen", heisst es in der Mitteilung.
Die Beschwerden seien zunächst gegen St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach gerichtet. Sie gehören zu den 74 St. Galler Gemeinde- und Stadtverwaltungen, die ihre Softwarelösungen vom Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen beziehen und seine Aktionäre sind. Die übrigen Gemeinden sollen unter Beobachtung bleiben - da Abacus davon ausgehe, dass Gemeinden ab 4'500 Einwohner die Aufträge zumindest im Einfachen Verfahren ausschreiben müssten.

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