SRG darf sich mit Swisscom und Ringier zusammenschliessen
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat einer Werbeallianz von Swisscom, Ringier und SRG zugestimmt. Der Wettbewerb sei nicht gefährdet. Es gibt jedoch eine Auflage.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat die Erlaubnis erhalten, ein Joint Venture mit Swisscom und Ringier einzugehen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gab nun grünes Licht. Gemeinsam wollen die Unternehmen eine Werbevermarktungsplattform aufbauen.
Die Wettbewerbskommission hatte dem Zusammenschluss bereits Ende 2015 zugestimmt. In der Zwischenzeit hatte jedoch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) der SRG eine Teilnahme am Joint Venture zunächst bis zum 31. März 2016 untersagt. Dieser Beschluss wird nun hinfällig.
Zustimmung mit Auflage
Das Uvek sah keine "erheblichen Beschränkungen des Entfaltungsspielraums anderer Medienunternehmen". Eine Einschränkung gibt es aber. So wird es der SRG nicht gestattet, zielgruppenspezifische Werbung, sogenanntes Targeted Advertising, auszustrahlen. Hierfür gebe es noch keine rechtliche Grundlage.
SRG, Swisscom und Ringier begrüssten die Entscheidung in einer Mitteilung. Es sei ein "wegweisender Entscheid für den Medien- und Werbestandort Schweiz", heisst es weiter. Gleichzeitig forderten die Unternehmen, dass eine rechtliche Grundlage für zielgruppenspezifische Werbung geschaffen wird. Die SRG sieht sich gegenüber den nicht in der Schweiz konzessionierten TV-Anbietern im Nachteil. Diese würden beispielsweise mit ausländischen Werbefenstern die Zielgruppe direkt ansprechen.
Die Vermarktungsfirma soll wie geplant im zweiten Quartal die Arbeit aufnehmen.
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