Müllers kleines ABC

T wie Testversionen

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Theorie: Unter Testversionen verstehen wir hier zeitlich oder funktional eingeschränkte Versionen eines Produkts, die gratis ausprobiert werden können. Solche Angebote helfen der potenziellen Kundschaft ungemein, weil sie ihr erlauben, ein digitales Gut in Ruhe und unter ­realen Bedingungen auszuprobieren. Das schafft Vertrauen und ­Wohlwollen gegenüber dem Anbieter, denn wer seine Software, seinen Dienst zum Test in den Cyberspace stellt, muss wohl ehrlich sein und gut.

Realität: So viel zur verkaufspsychologischen Seite. Natürlich hat sich längst herumgesprochen, dass Testversionen auch sonst ganz praktisch sein können, etwa zum Abschöpfen von Daten. Und so muss heute, wer eine Testversion bekommen will, mindestens eine gültige Mail-Adresse abliefern. Die dient selbstverständlich nur dazu, Nutzer rasch über Neuerungen und Produktverbesserungen informieren zu können. Ob das bei einer einmonatigen Testphase sinnvoll ist? Egal, Routiniers pflegen eigens für diesen Zweck angelegte Wegwerfkonten. Wenn aber zusätzlich noch die Anrede, das Alter, die Telefonnummer, die Post­adresse und wer weiss, was sonst noch geliefert werden muss, dann hört der Spass bei den meisten mündigen Bürgern auf.

Es geht aber noch dreister: Einer der drei grossen internationalen ­Musik-Streamer verteilte letzthin «kostenlose» Testkonten. Die lies­sen sich aber nur freischalten, wenn zuvor die Kreditkartennummer hinterlegt wurde. Im Kleingedruckten war zu erfahren, dass sich das Gratiskonto ohne Gegenbericht des Nutzers am Ende automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandeln werde. Und dieses Abonnement werde sich dann jährlich automatisch erneuern. Bauernfängerei nannte man das früher. Auf jeden Fall ist es eine fast perfekte Methode, um einigermassen vernunftbegabte Menschen zu ­verärgern.

Fazit: Testversionen sind gut für die Nutzenden und meist auch fürs Geschäft. Wer es aber mit der Datenernte übertreibt, darf sich nicht wundern, wenn er in Foren und sozialen Medien zerfetzt wird.

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