Ab Sommer 2026

Grundversicherung vergütet Apps gegen Depressionen

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von René Jaun und cka

Künftig bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung für digitale Therapie-Angebote zur Behandlung von leichten bis mittelgradigen Depressionen. Einen Antrag, auch Apps zur Behandlung von Borderline Persönlichkeitsstörungen zu vergüten, lehnte die zuständige Behörde ab.

(Source: Tatsianama / iStock.com)
(Source: Tatsianama / iStock.com)

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenkasse künftig bestimmte digitale Anwendungen zur Behandlung von Depressionen. Die entsprechenden Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung treten zum 1. Juli 2026 in Kraft, wie der Bund im Dezember 2025 mitteilte.

Demnach bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DGA) zur Behandlung von leichten bis mittelschweren depressiven Episoden oder wiederkehrenden depressiven Störungen, sofern diese durch eine behandelnde Ärztin oder einen behandelnden Arzt mit erforderlichem Fachtitel verschrieben wurden. Die individualisierten digitalen Therapieangebote können ergänzend oder als Überbrückung bis zum Beginn einer Psychotherapie eingesetzt werden.

Bis zu 173 Franken für 90 Tage

In der zur Verordnung gehörenden Mittel- und Gegenständeliste nennt das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine konkreten DGA. In den weiterführenden Kommentaren zur Liste jedoch heisst es, für die Aufnahme habe man das Produkt "Deprexis" beurteilt. Dabei handelt es sich um eine Web-App des E-Health-Anbieters Gaia mit Sitz in Deutschland, wie der Produktseite zu entnehmen ist. Das BAG erklärt weiter, "Deprexis" werde selbständig zuhause angewendet und bei leichten bis mittelgradigen depressiven Episoden oder rezidivierenden depressiven Störungen eingesetzt. Die Anwendung vermittle Wissenselemente aus der kognitiven Verhaltenstherapie. Sie könne als Begleittherapie ergänzend zu einer Psychotherapie oder als Überbrückung der Zeit bis zum Beginn einer Psychotherapie eingesetzt werden und müsse durch Fachärzte und Fachärztinnen mit Behandlungsschwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin verschrieben werden. Auch stellt die Behörde klar, dass die Therapierenden keinen Zugriff auf die Anwendung haben.

In der Mittel- und Gegenständeliste setzt das BAG einen Höchstvergütungsbeitrag (HVB) von 172.32 Franken fest für eine Lizenz von 90 Tagen. Dieser gilt nicht nur für "Deprexis". "Es können auch weitere Produkte, die die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) und die Limitation erfüllen, über diese Position vergütet werden", heisst es in den Erläuterungen. Der versicherten Person sei es freigestellt, "ein spezifisches geeignetes Produkt im Rahmen des HVB auszuwählen, wobei ein allfälliger Mehrbetrag zu Lasten der versicherten Person geht".

Keine Vergütung für Borderline-Apps

Keine DGA-Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung erfolgt bei schweren Depressionen. In diesem Fall beurteilt das BAG die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit als nicht gegeben, wie den Kommentaren zur Mittel- und Gegenständeliste zu entnehmen ist.

Auch nicht übernommen werden DGAs zur Therapieunterstützung von Personen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, wie das BAG im gleichen Dokument festhält. Den Antrag, eine solche Anwendung in den Leistungskatalog aufzunehmen, lehnte die Behörde ab. Dies, weil zurzeit nur ein beschränkter Wirksamkeitsnachweis und keine Langzeitdaten zur klinischen Wirksamkeit vorliegen. Zudem fänden digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Borderline-Persönlichkeitsstörungen zurzeit keine Erwähnung in medizinischen Guidelines, schreibt das BAG weiter. Schliesslich habe die Wirtschaftlichkeit mangels valabler Daten zur Wirksamkeit nicht beurteilt werden können.

 

Übrigens will der Bundesrat das elektronische Patientendossier (EPD) neu ausrichten. Damit einher geht auch ein Namenswechsel, wie Sie hier lesen können.

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