333 Millionen gespart: Bundesverwaltungsgericht hebt Weko-Busse gegen Swisscom auf
Die Weko stellte im Februar 2007 fest, dass die Swisscom im Zeitraum zwischen dem 1. April 2004 und dem 31. Mai 2005 ihre marktbeherrschende Stellung ausgenützt hat und bei den Mobilterminierungsgebühren zu hohe Preise erzwang. Der Swisscom wurde in der Folge eine kartellgesetzliche Sanktion von 333 Millionen Franken auferlegt. Swisscom hatte die Verfügung der Weko beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Offensichtlich mit Erfolg: Zwar bestätigt das Bundesverwaltungsgericht jetzt in ihrem Urteil, dass die Swisscom bei der Mobilterminierung marktbeherrschend ist, weist indes den Missbrauchsvorwurf zurück und hebt somit die von der Weko verhängte Busse wieder auf.
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