Auch Schweizer E-Shops müssen sich an Verordnungen zu Preisangaben in der EU halten

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In Deutschland werden Online-Shops immer häufiger abgemahnt, weil nicht zu jedem Artikel der Preis inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben wurde. So meldet das deutsche Fachblatt ibusiness, dass eine Berliner Kanzlei 700 E-Shops deswegen abgehmant hat. Laut der Preisangabenverordnung der EU dürfen nämlich gegenüber den Endverbrauchern nur die Bruttopreise genannt werden.
Auch in der Schweiz sind E-Shops nicht geschützt vor Abmahnungen aus Deutschland, wer in den EU-Raum verkauft, sollte sich auch an die geltenden Verordnungen halten. Es sei daher auch nicht auszuschliessen, dass CH-Shops vor EU-Gerichte zitiert oder von Konsumentenschutzorganisationen abgemahnt werden, meint Marco Nüesch von e-comtrust international. Der beste Schutz für Schweizer E-Shops sei die Erfüllung der EU-Mindestanforderungen, welche im CEN CWA 14842-Standard festgelegt sind. Zudem schützen sauber formulierte und in den Bestellprozess rechtsverbindlich integrierte AGB vor unliebsamen Überraschungen.
e-comtrust international ist spezialisiert auf die Umsetzung des europäischen Standards CEN CWA 14842:2003 und bietet dazu auch Seminare an. Das nächste findet am 11. April sowie am 4. Mai in Olten statt.