BAKOM passt Schnittstellenanforderungen an

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Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM gibt bekannt, dass alle schweizerischen Schnittstellenanforderungen abgeändert wurden. Seit heute 10. Juni 2003 sind sämtliche dieser Anforderungen an das von den technischen Ausschüssen der Europäischen Kommission empfohlene Modell angepasst. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer transparenten Frequenznutzung und des erleichterten Zugangs der Fernmeldeanlagen zum Schweizer Markt getan, schreibt das BAKOM. Die Schnittstellenanforderungen sind neu mit dem Nationalen Frequenzzuweisungsplan verknüpft. Die Navigation zwischen diesen Dokumenten wurde vereinfacht.