Berufungsgericht im Fall Java für Windows uneinig
Ein grosses Fragezeichen hinter die richterliche Anordnung im Java-Fall Sun gegen Microsoft setzte ein Richter des zuständigen Berufungsgerichtes bei der Anhörung. Letzten Januar hatte Bezirksrichter Frederick Motz Microsoft dazu verpflichtet, Suns aktuelle Java Virtual Machine in Windows XP zu integrieren, bis eine Klage der Kalifornier über angeblich wettbewerbswidriges Verhalten seitens Microsofts abgeschlossen werden kann. Durch die Integration einer veralteten Java-Version habe Microsoft der Konkurrentin wirtschaftlichen Schaden zugefügt, hatte Sun geklagt. Microsoft wolle mit seinem Vorgehen Java ausbooten, um die eigene .Net-Plattform zu stärken. Den Nachweis einer Schädigung Suns stellte Richter Paul Niemeyer nun in Frage. Java sei eine Middleware und habe damit nicht direkt mit der Frage nach dem richterlich festgestellten Betriebssystemmonopol Microsofts zu tun, argumentierte Niemeyer. Ein zweiter Richter liess diese Verbindung jedoch gelten und meinte, der Schutz von Windows sei eine Motivation für die Behinderung von Java. Der dritte Richter blieb während der Anhörung ruhig.
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