Kartellstreit um Android

Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenbusse gegen Google

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von Joël Orizet und Netz-KI Bot und tse

Google ist im jahrelangen Kartellstreit um Android vor dem Europäischen Gerichtshof endgültig gescheitert. Das Urteil bestätigt eine Strafe von rund 4,1 Milliarden Euro und stärkt die harte Wettbewerbslinie der EU-Kommission gegenüber grossen Digitalkonzernen.

(Source: Tiko / stock.adobe.com)
(Source: Tiko / stock.adobe.com)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Geldbusse von rund 4,1 Milliarden Euro gegen Google bestätigt. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg wiesen das Rechtsmittel von Google und der Konzernmutter Alphabet ab. Somit steht rechtskräftig fest, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem der Konzern seine Suchmaschine und weitere Dienste über das Android-Betriebssystem auf Kosten des Wettbewerbs bevorzugte, wie aus dem EuGH-Urteil (PDF) hervorgeht.

Android sollte Googles Suchmaschine absichern

Den Ursprung hat das Verfahren im Jahr 2018. Damals verhängte die Europäische Kommission eine Rekordbusse von 4,34 Milliarden Euro gegen Google. Sie warf dem Konzern vor, Smartphone-Hersteller mit Lizenzbedingungen und Verträgen dazu verpflichtet zu haben, Google Search und den Browser Chrome auf Android-Geräten vorzuinstallieren. Gleichzeitig erschwerte Google nach Ansicht der Kommission den Einsatz konkurrierender Suchmaschinen, Browser und alternativer Android-Versionen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte diese Einschätzung 2022 weitgehend, erklärte einen Teil des Kommissionsbeschlusses jedoch für nichtig. Deshalb reduzierte es die Busse leicht auf 4,125 Milliarden Euro. Gegen dieses Urteil legten Google und Alphabet Rechtsmittel ein - ohne Erfolg.

Vorinstallierte Apps verschaffen Vorteile

Der EuGH bestätigt die Auffassung der Vorinstanz in zentralen Punkten. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter konnten die verpflichtenden Vorinstallationen von Google Search und Chrome den Wettbewerb wirksam einschränken. Dabei berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass viele User vorinstallierte Apps beibehalten und nur selten zu Alternativen wechseln. Google habe nicht nachweisen können, dass die Qualität der eigenen Dienste oder die Präferenzen der Nutzenden allein für diese Marktstellung verantwortlich seien.

Ebenfalls rechtmässig beanstandet seien die sogenannten Anti-Fragmentierungsvereinbarungen. Diese verpflichteten Gerätehersteller dazu, keine Smartphones mit Android-Abspaltungen (Android-Forks) auf den Markt zu bringen, wenn sie Google-Dienste lizenzieren wollten. Somit blieben nur von Google freigegebene Android-Versionen übrig. Nach Auffassung des EuGH erschwerten auch diese Vereinbarungen den Markteintritt konkurrierender Anbieter.

Mit dem Entscheid endet eines der grössten Kartellverfahren gegen einen Technologiekonzern in Europa. Das Urteil dürfte die Europäische Kommission in ihrer harten Wettbewerbspolitik gegenüber den grossen Digitalkonzernen stärken. Mit dem Digital Markets Act (DMA) und weiteren Verfahren versucht die EU seit mehreren Jahren, die Marktmacht grosser Plattformbetreiber einzuschränken.

 

Übrigens: Im Rahmen des DMA will die EU-Kommission Google auch verpflichten, Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Anbietern zu teilen - mehr dazu lesen Sie hier

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