Besserer Verbraucherschutz in der EU
Die Justizminister der EU haben letzte Woche eine Verordnung beschlossen, die ab 2002 den Verbraucherschutz im E-Commerce verbessern soll. Neu soll ein Käufer seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der in einem anderen EU-Land seinen Geschäftssitz hat, in seinem Heimatland einklagen können. Das heisst, er muss den ausländischen Gerichtsstand nicht akzeptieren. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Anbieter in seiner Präsentation ausdrücklich auch an Kunden im Land des Käufers gerichtet hat. Die Verordnung tritt erst 2002 in Kraft, damit sich der Handel auf die geänderte Rechtslage einstellen kann.
Die Lösung heisst Corn-i
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