Breitband gehört ab 2008 zur Grundversorgung
Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Änderung an der Grundversorgung vorgelegt. Die wichtigste Neuerung ist die Aufnahme eines Breitbandanschlusses neben digitalem und analogem Telefonanschluss in die Palette dessen, was Schweizer Haushalte an Anschlüssen aufweisen müssen. Dabei hat der Bundesrat eine Preisobergrenze von 69 Franken pro Monat gesetzt, damit die Abonnenten, die nicht über einen Zugang zu Konkurrenzangeboten verfügen, nicht zu hohe Preise bezahlen müssen. In diesem Preis inbegriffen sind neben der Breitbandverbindung ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis.
Daneben sind in den Vorschlägen zwei Massnahmen definiert, die die gesellschaftliche Integration von Behinderten fördern sollen: Die erste besteht in der Bereitstellung eines SMS-Vermittlungsdienstes für Hörbehinderte, die zweite in der Ausdehnung des Verzeichnis- und Vermittlungsdienstes auf Personen mit beschränkter Mobilität, die wegen ihrer Behinderung keine Telefonnummer wählen können.
Aus der Grundversorgung gestrichen werden der Verzeichnisauskunftsdienst und die Anrufumleitung.
Schliesslich wurde eine tiefere nationale Preisobergrenze für Telefonverbindungen festgelegt: Diese beträgt 7,5 Rappen pro Minute. Das sind im Normaltarif 32 Prozent und im Niedertarif 17 Prozent weniger als die bisherige Preisobergrenze.
Bis zum 31. Mai können interessierte Kreise zum Entwurf Stellung nehmen. Da im Dezember 2007 der bestehende Servcie-Public-Auftrag mit Swisscom ausläuft, wird die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Herbst die Ausschreibung zum Grundversorgungsauftrag für die Periode 2008 bis 2012 eröffnen. Wie Anfang Februar bekannt wurde, hat der Bundesrat beschlossen, dass der bisherige Grundversorger Swisscom doch nicht bis 2012 verpflichtet werden soll. Damit können sich nun auch andere Telcos bewerben. Orange und Sunrise haben grundsätzlich Interesse am Servcie-Public-Auftrag gezeigt, machten eine Offerte allerdings abhängig von den Auflagen.
Daneben sind in den Vorschlägen zwei Massnahmen definiert, die die gesellschaftliche Integration von Behinderten fördern sollen: Die erste besteht in der Bereitstellung eines SMS-Vermittlungsdienstes für Hörbehinderte, die zweite in der Ausdehnung des Verzeichnis- und Vermittlungsdienstes auf Personen mit beschränkter Mobilität, die wegen ihrer Behinderung keine Telefonnummer wählen können.
Aus der Grundversorgung gestrichen werden der Verzeichnisauskunftsdienst und die Anrufumleitung.
Schliesslich wurde eine tiefere nationale Preisobergrenze für Telefonverbindungen festgelegt: Diese beträgt 7,5 Rappen pro Minute. Das sind im Normaltarif 32 Prozent und im Niedertarif 17 Prozent weniger als die bisherige Preisobergrenze.
Bis zum 31. Mai können interessierte Kreise zum Entwurf Stellung nehmen. Da im Dezember 2007 der bestehende Servcie-Public-Auftrag mit Swisscom ausläuft, wird die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) im Herbst die Ausschreibung zum Grundversorgungsauftrag für die Periode 2008 bis 2012 eröffnen. Wie Anfang Februar bekannt wurde, hat der Bundesrat beschlossen, dass der bisherige Grundversorger Swisscom doch nicht bis 2012 verpflichtet werden soll. Damit können sich nun auch andere Telcos bewerben. Orange und Sunrise haben grundsätzlich Interesse am Servcie-Public-Auftrag gezeigt, machten eine Offerte allerdings abhängig von den Auflagen.
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