BT darf an Hyperlinks nicht verdienen

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Der Telefonkonzern British Telecom (BT) hat seinen Hyperlink-Patentprozess gegen den US Internet Provider Prodigy nun doch verloren. Die Richter entschieden, dass Prodigy das BT-Patent für Hyperlinks nicht verletzt. BT hatte im Juni 2000 16 US-amerikanische ISPs aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren zu bezahlen. BT hatte sich dabei auf ein Patent berufen, das das Unternehmen 1976, also lange vor der Entwicklung des Web, einreichte und das - zumindest nach Interpretation von BT - die Technik der Hyperlinks beschreibt. BT hatte das Patent nicht nur in den USA registrieren lassen, doch weil es in anderen Ländern längst abgelaufen war, in den USA aber noch bis Oktober 2006 gültig ist, konzentrierten sich die Engländer auf die USA als zukünftiger Goldesel. Grund für das Abweisen der BT-Klage vor dem New Yorker Gericht in White Plains ist, dass BT das Patent lange vor der Entstehung des Internets hatte registrieren lassen. Damit ist es auf Grund der Bestimmungen über die so genannte prior art ungültig. Zudem gibt es Hinweise, dass Hyperlinks schon vor der Patent-Einreichung genutzt wurden. Einer davon ist ein Film aus dem Jahr 1968, in dem Forscher des Stanford Research Institute in Menlo Park (Kalifornien) eine Maus vorführen und dabei auch auf einen Hyperlink klicken.