Internet Corporation for Assigned Names and Numbers

Bund will attraktive Domain-Namen schützen

Uhr | Aktualisiert

Im Rahmen der ICANN-Diskussion um Top Level Domains hat der Bundesrat eine neue Strategie verabschiedet.

Der Bund hat eine Strategie für den Umgang mit Internet-Domain-Namen verabschiedet. Damit will er dafür sorgen, dass er seine eigenen Interessen und die der Schweiz auf dem globalen Markt ausreichend vertreten und besser schützen kann.

Der Bundesrat hat darin unter anderem festgelegt, welche Art von Bezeichnungen besonders schützenswert sind und nur durch den Bund verwendet werden sollten. Dazu gehören laut einer Mitteilung Bezeichnungen für das Staatswesen und für bundesstaatliche Institutionen. Diese reserviert der Bund in der Landesdomain .ch und in weiteren ausgewählten Domains (wie z.B. .org) für sich. Für den Fall, dass Dritte diese Bezeichnungen bei den Verwaltungsstellen für Internetadressen bereits für sich reserviert haben, bemüht sich der Bund laut einer Mitteilung "um eine Übertragung, wenn dem Ansehen der Eidgenossenschaft ansonsten erheblicher Schaden zugefügt werden könnte".

Gibt es eine rechtliche Grundlage?

Was genau kann der Bund also tun, wenn es zu einem Interessenkonflikt kommt? Besteht eine rechtliche Grundlage, mit der er operieren kann? Auf internationaler Ebene gibt es keine solche rechtliche Grundlage, sagt François Maurer, Leiter Sektion Adressierung und Nummerierung des Bundesamtes für Kommunikation, auf Anfrage. In so einem Fall könne der Bund nur durch Verhandlungen versuchen, eine bestimmte Domain zu erhalten oder sich an die dafür zuständige Schlichtungsstelle wenden.

National hingegen kann der Bund aufgrund der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich "die Zuteilung einzelner Bezeichnungskategorien reservieren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse es erfordert oder sich die Anpassung an internationale Empfehlungen als notwendig erweist." Dort ist auch der Umgang mit der Top Level Domain .ch und den dazugehörigen Second Level Domains (zum Beispiel admin.ch) geregelt.

Erste Runde läuft

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) sei jetzt daran, die erste Runde der Liberalisierung durchzuführen, sagt Maurer weiter. Falls in dieser ersten Runde mehrere Organisationen für eine Top Level Domain qualifiziert sind, kommt es zu einer Auktion. Sprich, wer dann am meisten bietet, erhält die entsprechende Doman. "Davon sind wir aber nicht betroffen, da es in dieser ersten Runde für uns vor allem um die Top Level Domain .swiss geht", sagt Maurer. Der Bund rechne damit, dass er diese Domain bekommen werde, da sich sonst niemand für diese Domain bewerbe. Das war nicht immer so: Auch die Fluggesellschaft Swiss hatte sich für diese Domain beworben, zog ihren Antrag aber Ende 2012 zurück. Frühestens Mitte 2013 soll es bezüglich .swiss zu einem Entscheid kommen.

Bei den anderen Domains, welche bei der ICANN beantragt worden sind, gibt es laut Maurer gewisse Top Level Domains, die problematisch erscheinen, wie .bank, health, .versicherung. "Das sind regulierte Bereiche die noch gewisser Regeln bedürfen, mit dem Ziel, die Konsumenten zu schützen ", so Maurer. Anfang April werde man dies mit der ICANN diskutieren.

Umsetzung der Strategie

Die Umsetzung der Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen erfolgt laut Mitteilung dezentral in der Bundesverwaltung und wird durch die Bundekanzlei, das Bundesamt für Kommunikation und das Institut für Geistiges Eigentum koordiniert und unterstützt.