Bundesgericht gegen Moratorium für UMTS-Antennen
Trotz einer neueren Studie, die negative Wirkungen von UMTS-Strahlung auf das menschliche Wohlbefinden belegt, ist gemäss Bundesgericht ein vorläufiges Verbot für UMTS-Antennen nicht gerechtfertigt: Es hat dem Bau einer Swisscom-Anlage in Zug abgesegnet.
Die Kläger hatten sich mit ihrem Begehren, den Antennenbau zu untersagen, auf eine im September 2003 vom niederländischen Labor TNO vorgelegte Studie gestützt. Mit der TNO-Studie konnten erstmals im Laborexperiment Effekte von UMTS-Signalen auf Menschen festgestellt werden. Bei den Testpersonen, die der Strahlung im so genannten Doppelblind-Versuch ausgesetzt worden waren, konnte eine schwache, statistisch aber deutliche Reduktion des Wohlbefindens festgestellt werden. Die Antennengegner hatten gestützt auf diese Resultate verlangt, Immissionen von UMTS-Antennen solange zu untersagen, bis ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen sei. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde wie zuvor das Zuger Verwaltungsgericht abgewiesen.
Zwar erachten auch die Lausanner Richter die Ergebnisse der TNO-Studie als "bedeutsam", schreibt die SDA. Die Resultate seien jedoch wissenschaftlich nicht gesichert, solange sie nicht durch weitere Studien belegt seien. Einzig gestützt auf die TNO-Studie könnten weder UMTS-Antennen vorsorglich verboten, noch die Strahlungsgrenzwerte gesenkt werden. Laut Bundesgericht läuft derzeit eine von der Forschungsstiftung Mobilfunkkommunikation in Auftrag gegebene Anschlussstudie. Mit ihr sollen die Ergebnisse der TNO-Studie verifiziert werden. Die Ergebnisse dieser Studie werden voraussichtlich 2006 veröffentlicht.
Die Kläger hatten sich mit ihrem Begehren, den Antennenbau zu untersagen, auf eine im September 2003 vom niederländischen Labor TNO vorgelegte Studie gestützt. Mit der TNO-Studie konnten erstmals im Laborexperiment Effekte von UMTS-Signalen auf Menschen festgestellt werden. Bei den Testpersonen, die der Strahlung im so genannten Doppelblind-Versuch ausgesetzt worden waren, konnte eine schwache, statistisch aber deutliche Reduktion des Wohlbefindens festgestellt werden. Die Antennengegner hatten gestützt auf diese Resultate verlangt, Immissionen von UMTS-Antennen solange zu untersagen, bis ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen sei. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde wie zuvor das Zuger Verwaltungsgericht abgewiesen.
Zwar erachten auch die Lausanner Richter die Ergebnisse der TNO-Studie als "bedeutsam", schreibt die SDA. Die Resultate seien jedoch wissenschaftlich nicht gesichert, solange sie nicht durch weitere Studien belegt seien. Einzig gestützt auf die TNO-Studie könnten weder UMTS-Antennen vorsorglich verboten, noch die Strahlungsgrenzwerte gesenkt werden. Laut Bundesgericht läuft derzeit eine von der Forschungsstiftung Mobilfunkkommunikation in Auftrag gegebene Anschlussstudie. Mit ihr sollen die Ergebnisse der TNO-Studie verifiziert werden. Die Ergebnisse dieser Studie werden voraussichtlich 2006 veröffentlicht.
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