NSA-Affäre

Bundesrat bewilligt Strafverfahren gegen Spionage

Uhr | Aktualisiert

Der Bundesrat hat der Bundesanwaltschaft grünes Licht für die Eröffnung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit der US-Geheimdienstaffäre gegeben. Die Bundesanwaltschaft geht von schwierigen Ermittlungen aus.

Der Bundesrat hat letzten Freitag der Bundesanwaltschaft die Erlaubnis erteilt, im Zusammenhang mit der US-Geheimdienstaffäre ein Strafverfahren zu eröffnen, berichten verschiedene Medien. Das gegen Unbekannt eröffnete Strafverfahren betreffe verbotene Handlungen für einen fremden Staat nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches. Um in einem solchen Fall zu ermitteln, braucht die Bundesanwaltschaft die Ermächtigung des Bundesrates.

Begründeter Anfangsverdacht

Gemäss Berichterstattung, geht die Bundesanwaltschaft von einem begründeten Anfangsverdacht aus. Gegenüber der Zentralschweiz am Sonntag machte der Bundesanwalt Michael Lauber aber deutlich, dass sich die Ermittlungen nicht einfach gestalten würden. In Bezug auf Edward Snowden dürfte es sehr schwierig sein, aus Russland Informationen einzuholen.

Im Sommer hatten die Nachrichtendienste des Bundes und der diplomatische Dienst des Aussendepartements infolge der ersten Enthüllungen zu den Spionageaktionen des US-Nachrichtendienstes NSA von den USA Auskünfte eingefordert. Diese hatten auf diplomatischen Weg geantwortet, dass sie die Schweizer Gesetze respektieren würden.