Bundesrat diskutiert Mehrheitsbeteiligung an Swisscom
Seit dem Verkauf von cablecom an den US-Giganten Liberty Global ist die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom wieder ein politisches Thema. Nun hat die Regierung Bundesrat Moritz Leuenberger dazu verpflichtet, dem Gremium bis Ende Jahr Entscheidungsgrundlagen für einen allfälligen Verkauf der Swisscom-Aktien zu präsentieren, wie der TagesAnzeiger berichtet. Die neu aufgeflammte Diskussion entzweit klar die Lager. Während sich der SP-Bundesrat Moritz Leuenberger in einem Interview mit der NZZ klar gegen einen Verkauf der Mehrheitsbeteiligung ausgesprochen hat, sieht es der FDP-Bundesrat Hans-Rudolf Merz etwas anders: "So wie sich der Markt entwickelt, droht den Geschäftsfeldern, in denen die Swisscom tätig ist, eine Sättigung. Der Konzern muss daher in andere Bereiche vorstossen können", sagt er gegenüber dem TagesAnzeiger. Als Mehrheitsaktionär trage man letztlich die Verantwortung für das Unternehmen. Der Bund hält heute einen Aktienanteil von 66 Prozent.
Der TagesAnzeiger geht davon aus, dass Leuenberger seinen Regierungskollegen folgende drei Varianten unterbreiten wird: Erstens behält der Bund seine Mehrheitsbeteiligung oder reduziert sie auf höchstens 51 Prozent. Zweitens bleibt der Bund Mehrheitsaktionär, gibt der Regierung aber die Kompetenz, die Mehrheit ohne Gesetzesänderung, die es heute dafür braucht, abzustossen. Drittens verkauft der Bund sein Aktienpaket ganz oder teilweise. Vor fünf Jahren, als der Bundesrat das letzte Mal über dieses Thema debattierte, hatte er vorgeschlagen, dass der Bund sein Veto einlegen könne, sollte Swisscom von einer ausländischen Firma übernommen werden. In der Vernehmlassung fanden diese Pläne aber kein Gehör, so dass der Bundesrat sie im Oktober 2001 sistierte.
Der TagesAnzeiger geht davon aus, dass Leuenberger seinen Regierungskollegen folgende drei Varianten unterbreiten wird: Erstens behält der Bund seine Mehrheitsbeteiligung oder reduziert sie auf höchstens 51 Prozent. Zweitens bleibt der Bund Mehrheitsaktionär, gibt der Regierung aber die Kompetenz, die Mehrheit ohne Gesetzesänderung, die es heute dafür braucht, abzustossen. Drittens verkauft der Bund sein Aktienpaket ganz oder teilweise. Vor fünf Jahren, als der Bundesrat das letzte Mal über dieses Thema debattierte, hatte er vorgeschlagen, dass der Bund sein Veto einlegen könne, sollte Swisscom von einer ausländischen Firma übernommen werden. In der Vernehmlassung fanden diese Pläne aber kein Gehör, so dass der Bundesrat sie im Oktober 2001 sistierte.
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