Bundesrat erwägt Online-Werbung für SRG
Der Bundesrat entschied am Freitag gegen eine Gebührenerhöhung für die SRG, lockerte aber die Werbevorschriften. Auch Werbung auf SRG-Online-Angeboteten befürwortet die Regierung. Allerdings soll sich die SRG vor dem Entscheid mit den Verlegern über die Rahmenbedingungen einigen.
Der Bundesrat anerkennt den zusätzlichen Finanzbedarf der SRG. Dieser soll neben der Werbeliberalisierung durch Sparmassnahmen, Effizienzgewinne beim Gebühreninkasso und Mehreinnahmen dank einer Zunahme der Gebührenzahlenden gedeckt werden. Die Erweiterung der Werbemöglichkeiten im Fernsehen sollen jährliche Mehreinnahmen von sechs Millionen Franken bringen, heisst es in der Medienmitteilung des Bakom. Die SRG darf die tägliche Werbezeit von 8 auf 15 Prozent erhöhen und Sendungen ausserhalb der Hauptsendezeit alle 30 Minuten unterbrechen.
Zudem befürworte der Bundesrat grundsätzlich, dass die SRG in ihrem Online-Angebot künftig Werbung platzieren kann, so das Bakom. Er sei sich aber bewusst, dass die Zulassung der Onlinewerbung zu neuen Konkurrenzsituationen zwischen der SRG und den Printmedien führen könne. Bevor definitiv über eine Öffnung entschieden werde, erwarte die Regierung, dass die SRG gemeinsam mit den Verlegern nach einer Lösung sucht, „die es allen Beteiligten erlaubt, unter angemessenen Rahmenbedingungen im Onlinebereich tätig zu sein“.
In einer Stellungnahme der SRG heisst es, der Zugang zu Werbemöglichkeiten im Internet würde der Mediennutzung Rechnung tragen, den Werbemarkt Schweiz stärken und den Abfluss von Werbefranken ins Ausland bremsen. Man werde nun das Gespräch mit den Verlegern suchen und gemeinsame Aktionsfelder prüfen.
Der Verband Schweizer Presse äussert sich in einer Medienmitteilung „enttäuscht“ über den Entscheid des Bundesrates und lehnt die Berechtigung zur Onlinewerbung in Sport und Unterhaltung wie auch die Ausdehnung der Werbezeiten ab.

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