Der Bundesrat will die Post weiter digitalisieren
Angesichts der rückläufigen Nachfrage nach physischen Postdienstleistungen bereitet der Bundesrat eine Revision des Postgesetzes vor. Die Post unterstützt diesen Schritt, da digitale Angebote den aktuellen Nutzungsgewohnheiten besser entsprechen.
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Eckpunkte für eine Revision des Postgesetzes festgelegt. Angesichts des anhaltenden Rückgangs physischer Dienstleistungen – etwa der Briefpost oder von Schaltereinzahlungen – und der sich wandelnden Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen werde im Gesetz ein Mechanismus für die Anpassung der Grundversorgung verankert, teilt der Bund mit.
Der Bundesrat betont, dass physische Dienstleistungen "weiter zurückgehen und durch digitale Alternativen ersetzt werden". Vor diesem Hintergrund will er ein ausreichendes Angebot gewährleisten. Ein Mindestumfang an Dienstleistungen müsse jedoch unabhängig von künftigen Entwicklungen aufrechterhalten werden, heisst es weiter.
Die Post begrüsst laut einer Mitteilung die vom Bundesrat vorgestellten rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie hebt die Entwicklung ihrer digitalen Angebote hervor, wie beispielsweise den hybriden Brief oder den Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr, die zum fixen Bestandteil der Grundversorgung werden sollen. Die Post ist des Weiteren der Ansicht, dass die Kombination aus physischen und digitalen Dienstleistungen eine angemessene Antwort auf die aktuellen Nutzungsgewohnheiten darstellt.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll nun eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Bundesrat bis Ende Juni 2026 unterbreiten. Das Inkrafttreten ist für 2030 vorgesehen.
Im April 2025 schickte der Bundesrat eine Verordnungsrevision in die Vernehmlassung, damit die Post Briefe künftig auch digital zustellen muss. Gleichzeitig lockerte er die Vorgaben für die physische Briefzustellung. Lesen Sie hier mehr darüber.
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